Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einzuleiten (s. Anlage Geltungsbereich). In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und