Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes

hier: Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Gemäß der amtlichen Bekanntmachung vom 30.01.2025 findet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ sowie der parallelen

Start für: Überherrn lebt gesund!

Gesundheit ist unser höchstes Gut – das wird uns immer wieder bewusst, sei es im persönlichen Alltag oder auf kommunaler Ebene. Deshalb ist es ein besonders großes Anliegen, dass wir in Überherrn die Weichen dafür stellen, dass jeder und jede hier gesund leben und sich wohlfühlen kann. Mit dem Beitritt unserer Gemeinde zum Netzwerk „Das Saarland lebt gesund!“ haben wir

Informationsveranstaltung zur Reaktivierung von Bahnstrecken

Ministerium informiert Gemeinden über mögliche Reaktivierung von Bahnstrecken im Saarland Im November 2024 wurden die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung von Eisenbahnstrecken für den Personenverkehr im Saarland vorgestellt. Nun soll die Öffentlichkeit in Informationsveranstaltungen zu den drei untersuchten Projekten durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz über die genauen Inhalte informiert werden. „Ziel der Informationsveranstaltungen ist es,

Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches und der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 die Anpassung des Geltungsbereiches sowie die Veröffentlichung der Änderung der Bebauungspläne „Industrie- und Gewerbegebiet Häsfeld“ und „Gewerbegebiet Häsfeld“ und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2b BauGB im Bereich „Teilbereich B“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbin­dung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes eine Fläche von ca. 29,5 ha aus dem durch die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl., S. 405) ge­schützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Es handelt

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