Standesamt nicht geöffnet
Am Freitag, 25. April 2025 ist das Standesamt der Gemeinde Überherrn nicht besetzt. Ab Montag, 28. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Am Freitag, 25. April 2025 ist das Standesamt der Gemeinde Überherrn nicht besetzt. Ab Montag, 28. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie da. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Bürgermeisterin, Anne Yliniva-Hoffmann, bietet am 29.04.2025 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr eine Bürgersprechstunde an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich gerne bis zum 24.04.2025 unter Angabe des jeweiligen Themas im Sekretariat unter der Telefonnummer 06836 909-111 oder per Mail an sekretariat@ueberherrn.de melden. Zur Vermeidung von Wartezeiten und zur besseren Vorbereitung bitten wir um eine vorherige
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ als Satzung beschlossen. Die dazugehörende Begründung wurde in gleicher Sitzung entsprechend gebilligt. Am 03.04.2025 wurde der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ beschlossen. Die dazugehörende Begründung wurde in gleicher Sitzung entsprechend gebilligt. Mit Bescheid vom 26.03.2025, Az.: OBB 11 – 23-8/23 Be, hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 den Bebauungsplan „Erweiterung Wohnbebauung Am Zoo“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörende Begründung wurde entsprechend gebilligt. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Überherrn am 27.03.2025 tritt der
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Änderung der Bebauungspläne „Industrie- und Gewerbegebiet Häsfeld“ (1969) und „Gewerbegebiet Häsfeld“ (1971) sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2b BauGB im Bereich „Industrie und Gewerbegebiet Häsfeld“ in den Ortsteilen Altforweiler und Berus, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil gemäß § 10 Abs. 1 des
hier: Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. Gemäß der amtlichen Bekanntmachung vom 30.01.2025 findet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ sowie der parallelen
Gesundheit ist unser höchstes Gut – das wird uns immer wieder bewusst, sei es im persönlichen Alltag oder auf kommunaler Ebene. Deshalb ist es ein besonders großes Anliegen, dass wir in Überherrn die Weichen dafür stellen, dass jeder und jede hier gesund leben und sich wohlfühlen kann. Mit dem Beitritt unserer Gemeinde zum Netzwerk „Das Saarland lebt gesund!“ haben wir