Bekanntmachung Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung „Gemeinde Überherrn“

Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11.05.2023 aufgrund des § 85 Abs. 1 der Saarländischen Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2022 (Amtsbl. I S. 648), i.V.m. § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S.

Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Ortsteil Überherrn aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Überherrn den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Begründung gebilligt und frühzeitige Beteiligung in Form

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ aufzustellen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 öffentlich ausgelegt.

Erlass einer Veränderungssperre im Geltungsbereich des zu ändernden Bebauungsplans „Industriegebiet Häsfeld“ in der Gemeinde Überherrn, Ortsteil Altforweiler und Berus

Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Überherrn, Ortsteile Altforweiler und Berus, über den erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplangebietes „Industrie und Gewerbegebiet Häsfeld“ vom 07.02.2023 Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, in Verbindung mit

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