Josef Ley
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Die Bevölkerung der an den Standortübungsplatz Saarlouis angrenzenden Gemeinden Wallerfangen und Überherrn sowie der Stadt Saarlouis wird auf die vom Übungs- und Schießbetrieb ausgehenden Gefahren auf dem Standortübungsplatz hingewiesen. Es ist verboten, den durch Grenztafel gekennzeichneten und mittels Schranken abgesperrten Bereich zu betreten oder zu befahren sowie Fundgegenstände zu berühren, aufzuheben oder zu entwenden. Es besteht Lebensgefahr bei Munition oder
Neuer Rasenplatz des SV Felsberg offiziell eingeweiht Mit der offiziellen Einweihung des neuen Rasenplatzes des SV Felsberg konnte im Juni ein bedeutendes Projekt für den Vereins- und Breitensport in der Gemeinde erfolgreich abgeschlossen werden. Gleichzeitig bildete die Veranstaltung einen besonderen Höhepunkt des Host-Town-Programms der Gemeinde mit den Gästen aus Luxemburg im Rahmen der Special Olympics. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher erlebten
Am 9. Mai wurde am Europadenkmal in Berus erneut der Europatag gefeiert. Die zentrale Feier des Saarlandes wurde gemeinschaftlich von der Gemeinde Überherrn, dem Europa-Denkmal-Verein Berus e.V. und der Staatskanzlei des Saarlandes veranstaltet.Der Europatag erinnert an die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950 und damit an die Anfänge dereuropäischen Einigung sowie an die Idee von Frieden und Zusammenarbeit in Europa. Das
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts muss persönlich beim Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden. Hierfür ist lediglich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 32 Euro. Für die Vereinbarung eines Termins können Sie sich gerne telefonisch unter 06836 909-145 oder per Mail unter standesamt@ueberherrn.de mit uns in Verbindung setzen.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und im Ausland heiraten möchten, kann es sein, dass die dortige Behörde ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt. In diesem Fall können Sie die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen. Für die Ausstellung ist grundsätzlich das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, richtet sich die Zuständigkeit nach dem zuletzt
Bitten lesen Sie den gesamten Text! Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus den Registern erhalten Sie bei dem Standesamt, welches das jeweilige Ereignis beurkundet hat. Wurde das Ereignis ab dem 01.01.2009 beurkundet, können beim Standesamt Überherrn auch Urkunden von allen anderen saarländischen Standesämtern ausgestellt werden. Generell können Urkunden von den Personen angefordert werden, auf die sich der