Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis

Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde – beabsichtigt auf Grund der §§ 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes in Verbin­dung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes eine Fläche von ca. 29,5 ha aus dem durch die Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Saarlouis vom 31. März 1977 (Amtsbl., S. 405) ge­schützten Landschaftsschutzgebiet auszugliedern. Es handelt

Solarpark Linslerhof II: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Überherrn gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie die Planzeichnung des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. in der Zeit vom 04.10.2024 bis einschließlich 04.11.2024 öffentlichausgelegt. Während der

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnbebauung „Am Zoo““ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB

01_Planzeichnung

Planzeichnung-B-Plan-Linsler-Feld-Satzung-ohne Unterschrift-hohe Aufloesung.pdf Planzeichnung-B-Plan-Linsler-Feld-Satzung-unterzeichnet.pdf

03_Begleitplan Verkehr

Anlage-2.3_Begleitplan-Planfestgestellte-Inhalte_Blatt-1.pdf Anlage-2.3_Begleitplan-Planfestgestellte-Inhalte_Blatt-2.pdf Anlage-2.3_Begleitplan-Planfestgestellte-Inhalte_Blatt-3.pdf

Flächennutzungsplanteiländerung in Rechtskraft

Flächennutzungsplanteiländerung für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn beschlossen. Mit Schreiben vom 21.08.2024 hat das Ministerium für Inneres, Bauen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan in Rechtskraft

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn – Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage

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