Bebauungsplan „Kunzelfelder Huf III“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kunzelfelder Huf III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Öffentliche Bekanntmachung fand in der Überherrner Rundschau vom 20.05.2021 statt (siehe hier). Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB
informelle Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab dem 06.10.2023
Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn Informationsveranstaltung zum Bauleitplanverfahren Linsler Feld Um die Inhalte der Bauleitplanungen sowie der zahlreichen Gutachten bereits vor den formellen Beteiligungsverfahren aus erster Hand, also direkt von den Planenden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn
Hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha zum neuen Geltungsbereich mit ca. 99 ha beschlossen. Die entsprechende detaillierte amtliche Bekanntmachung finden Sie HIER. Ebenso hat der Gemeinderat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung
Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn
Hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha zum neuen Geltungsbereich mit ca. 99 ha beschlossen. Die entsprechende detaillierte amtliche Bekanntmachung finden Sie
Bauleitplanverfahren Linsler Feld: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn
hier: informelle Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab dem 06.10.2023 Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha mit folgenden Flurstücken: vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans (ursprünglich): 101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5,
Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn
hier: informelle Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab dem 06.10.2023 Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha mit folgenden Flurstücken: vollständig im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans: 101/23, 152/11,
Entwicklungsvereinbarung für die Gemeinde Überherrn vorgestellt
Begleitgremium zum Bauleitplan Linsler Feld | Bericht 9 und 10
Am 11. und 20.07.2023 fanden nach über einem Jahr Pause zwei weitere Sitzungen des Begleitgremiums zum Bebauungsplan Linsler Feld statt. Anwesend waren die Bürgermeisterin, Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat und der Verwaltung, die Gutachter und die Vertreter des Vorhabenträgers gwSaar und von SVOLT. Zusätzlich wurden die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und Die Grünen in einer Sondersitzung über Inhalte und Diskussionen