Hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha zum neuen Geltungsbereich mit ca. 99 ha beschlossen.

Die entsprechende detaillierte amtliche Bekanntmachung finden Sie HIER.

Ebenso hat der Gemeinderat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die vorgelegte Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“, einschließlich der textlichen Festsetzungen, Hinweise sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan als Entwurf beschlossen, die entsprechende Begründung mit Umweltbericht sowie die planfestgestellten Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die entsprechende detaillierte amtliche Bekanntmachung finden Sie HIER.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt

vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023.

Die Unterlagen sind während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Anmeldung im Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht einsehbar. Um Wartezeiten zu vermeiden wird um Anmeldung unter 06836/909-129 gebeten.

Des Weiteren sind die entsprechenden Unterlagen elektronisch abrufbar unter:

https://firucloud.de/s/RCwQim8iSmbHTK2 

hier bitte den Ordner „02_Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ auswählen.

Überherrn, 20.10.2023
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin

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