Allgemein

Bitte nutzen Sie die allgemeine E-Mail-Verbindung mit uns ausschließlich zum Informationsaustausch.

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Elektronische Kommunikation

1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Gemeinde Überherrn bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit dem Rathaus. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes (SVwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Überherrn eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.

Bitte beachten Sie, dass die hier veröffentlichten Rahmenbedingungen ausschließlich für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Überherrn gelten. Sofern Sie auch mit anderen saarländischen Kommunen und Verbänden rechtsverbindlich elektronisch kommunizieren möchten, informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Homepage des Empfängers.

2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Die verbindliche elektronische Kommunikation unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen:

In der Regel dürfen Sie Dokumente „schriftlich oder elektronisch“ einreichen. In diesem Falle genügt für die verbindliche elektronische Kommunikation die Übermittlung mittels einfacher E-Mail (oder als Anlage einer einfachen E-Mail).

Wenn für einen Antrag oder ein sonstiges Dokument die „Schriftform“ vorgeschrieben ist, erfordert die verbindliche elektronische Kommunikation, dass Sie ihr elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.

In allen Fällen können Sie Ihre elektronischen Dokumente über die virtuelle Poststelle eGo-Mail rechtsverbindlich und sicher an die Gemeinde Überherrn senden.

3. Rahmenbedingungen für die Nutzung von eGo-Mail

Sie haben die Möglichkeit an jede übermittelte Nachricht Dateianhänge (Anlagen) hinzuzufügen. Diese dürfen jedoch eine maximale Größe von 4 MB nicht überschreiten.

Da bei der Gemeinde Überherrn nicht alle Dateiformate verarbeitet werden können, sind nur folgende gängige Formate zur Übermittlung zugelassen:

– MS-Office-Dateien: *.doc, *.rtf, *.xls

– Text-Dateien: *.txt

– PDF-Dateien: *.pdf

Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) dürfen nicht übermittelt werden.

Die Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren, z.B. VOB, VOL, auf dem elektronischen Weg wird ausgeschlossen, ebenso die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit Eigenbetrieben und gemeindlichen Beteiligungen.

Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in der übermittelten Visitenkarte ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.

Übersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Bescheide derzeit noch per Briefpost versandt werden.

4. Datenschutz

Alle persönlichen Daten werden im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.

5. Technische Voraussetzungen

Zur Nutzung von eGo-Mail benötigen Sie:

– als Betriebssystem Windows XP oder neuer, bzw. Linux RedHat oder SuSE oder neuer

– JAVA(TM) Runtime Enviroment in der Version 1.6. Die Installation der Version 1.6_17 wird empfohlen und steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Dies ist ein einmaliger Vorgang (Datenmenge ca. 16 MB) und muß zuerst erfolgen, dann

– die Software Govello (eGo-Mail) der Firma Bremen online Service GmbH. Diese wird beim erstmaligen Herunterladen des virtuellen Briefkastens automatisch installiert. Auftretende Sicherheitswarnungen sollten Sie mit Starten / Installieren beantworten, da sonst eGo-Mail nicht genutzt werden kann. Der erstmalige Vorgang kann aufgrund der großen Datenmenge je nach Internetverbindung einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Nach einmaligem Herunterladen steht Ihnen unser virtueller Briefkasten jederzeit zur Verfügung; sowie

– eine Digitale Signaturkarte mit qualifizierter Signatur und Kartenlesegerät. Welche Karten und Lesegeräte unterstützt werden, können Sie hier nachlesen.

6. Haftungsausschluss

Für eventuell bei der Installation und / oder der Nutzung auftretende Schäden an Ihrem Computersystem kann die Gemeinde Überherrn keine Haftung übernehmen! Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass das System stets zur Verfügung steht!

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