Hier: öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha zum neuen Geltungsbereich mit ca. 99 ha beschlossen.

Die entsprechende detaillierte amtliche Bekanntmachung finden Sie HIER.

Ebenso hat der Gemeinderat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die vorgelegte Fassung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ als Entwurf beschlossen, die entsprechende Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die entsprechende detaillierte amtliche Bekanntmachung finden Sie HIER.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt

vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023.

Die Unterlagen sind während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Anmeldung im Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht einsehbar. Um Wartezeiten zu vermeiden wird um Anmeldung unter 06836/909-129 gebeten.

Des Weiteren sind die entsprechenden Unterlagen elektronisch abrufbar unter:

https://firucloud.de/s/RCwQim8iSmbHTK2 

hier bitte den Ordner „01_Teiländerung FNP“ auswählen.

Überherrn, 20.10.2023
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin

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