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Heiraten in der Gemeinde Überherrn
Das Standesamt ist für viele Angelegenheiten im Leben eines Menschen zuständig. Die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden gehört hier beispielsweise genauso dazu, wie die Bearbeitung von Namensänderungen. Aber natürlich steht das Standesamt besonders für die Eheschließung und somit für einen der schönsten Tage im Leben zweier Menschen. Wer eine Hochzeit in Überherrn plant, ist hier an der richtigen Adresse. Den schönsten Tag im Leben in besonderem Ambiente beginnen – das können alle Heiratswilligen in Überherrn.
Die Gemeinde Überherrn bietet Ihnen attraktive Trauorte
Wählen Sie individuell zwischen den verschiedenen Orten unseres Standesamtes!
Anmeldung einer Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Eheschließungstermin erfolgen. Gerne können Sie aber schon vorab Ihren Wunschtermin bei uns eintragen lassen. Die Einzelheiten zur Eheschließung und deren Ausgestaltung besprechen wir dann in aller Ruhe im Büro. Persönliche Wünsche von Ihnen versuchen wir gerne zu berücksichtigen. Eheschließungen werden von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten und samstags nach Vereinbarung mit der Gemeinde Überherrn vorgenommen. Sie können die Ehe bei uns anmelden, wenn Sie beide oder einer von Ihnen in der Gemeinde Überherrn mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind/ist.
Heiraten in Überherrn können Sie natürlich, egal ob Sie bei uns gemeldet sind oder nicht. Dann hat die Anmeldung im Vorfeld bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu erfolgen.
Sie benötigen zur Anmeldung: |
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Wenn Sie ledig, volljährig und deutsche/r Staatsangehörige/r sind: • Eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt) • Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. |
Wenn Sie bereits verheiratet waren: • Zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der vorangegangenen Ehe/n (erhältlich bei dem Standesamt, bei dem die Ehe/n geschlossen wurde/n). In der Ablichtung sollte die rechtskräftige Auflösung der Ehe vermerkt sein. Ist dies nicht der Fall legen Sie uns bitte das rechtskräftige Scheidungsurteil vor. |
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben: • Zusätzlich eine aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag des Kindes/der Kinder. |
Wenn Sie nicht in Überherrn wohnhaft sind: • Zusätzlich eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei Ihrem Meldeamt/Bürgerbüro). |
Wenn Sie ausländische/r Staatsbürger/in sind: • Wenden Sie sich bitte im Vorfeld telefonisch zwecks Klärung der benötigten Unterlagen an uns. |
Gebühren | |
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Die Kosten für eine standesamtliche Trauung lassen sich nicht pauschal angeben. Hier finden Sie eine Aufstellung einiger Gebühren, die auf Sie zukommen können. | |
Bezeichnung | Euro |
Prüfung Ehevoraussetzungen deutsches Recht | 44 |
Prüfung Ehevoraussetzungen ausländisches Recht | 66 |
Eheschließung außerhalb der Diensträume Auslagen (Bereitstellung externes Trauzimmer) | 100 |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 66 |
Eheschließung durch anderes Standesamt | 33 |
Bereitstellung Rathaus-Hof/Stehtische | 25 |
Stammbuch nach Wahl | 27 |
Öffnungszeiten Standesamt:
Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Weitere Termine nach Vereinbarung unter 06836 909-145 oder standesamt@ueberherrn.de
Adresse:
Gemeinde Überherrn
Standesamt
Rathausstraße 101
66802 Überherrn
Allgemeines
Um Unfälle und Verunreinigungen zu vermeiden, informieren Sie bitte Ihre Gäste, weder im Innen- noch Außenbereich Blütenblätter oder Reis zu streuen. Es gibt viele schöne Alternativen wie beispielsweise Luftballons, Wunderkerzen, Seifenblasen, u. ä., die den Boden sauber lassen. Fotografieren und Filmen ist nur nach Absprache mit der jeweiligen Standesbeamtin/dem jeweiligen Standesbeamten zulässig. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Fotos und Filme auf denen die Standesbeamtin/der Standesbeamte abgebildet bzw. zu hören ist, nicht in anderen Medien veröffentlicht werden dürfen.