hier: informelle Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab dem 06.10.2023

Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha mit folgenden Flurstücken:

vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplans (ursprünglich):

101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5, 101/13, 101/14, 101/15, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 80/10, 80/8, 80/6, 72/3, 100/9, 100/8, 100/7, 100/6, 100/5, 100/10, 100/11, 119/8, 137/37, 137/36, 137/35, 119/6, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 137/38, 133/1, 412/127, 399/127, 127/3, 127/1, 127/2, 410/132, 397/132, 352/131, 351/130, 357/129, 356/129, 355/129, 354/129

teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans (ursprünglich):

137/6, 119/7, 101/21, 101/20, 99/6, 72/4, 80/7, 80/9, 80/11, 80/12, 80/13, 80/5, 110/14, 110/15, 110/10, 119/9, 137/26, 137/25, 137/24, 135/2, 396/133

zum neuen Geltungsbereich (Anlage 1) mit ca. 99 ha und folgenden Flurstücken:

vollständig im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (angepasst):

101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5, 101/13, 101/14, 101/15, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 80/10, 80/8, 80/6, 72/3, 100/9, 100/8, 100/7, 100/6, 100/5, 100/10, 100/11, 119/8, 137/37, 137/36, 137/35, 119/6, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 137/38, 133/1, 412/127, 399/127, 127/3, 127/1, 127/2, 410/132, 397/132, 352/131, 351/130, 357/129, 356/129, 355/129, 354/129

teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (angepasst):

137/6, 119/7, 101/21, 101/20, 99/6, 72/4, 80/7, 80/9, 80/11, 80/12, 80/13, 80/5, 110/14, 110/15, 110/10, 396/133 sowie die neu hinzugekommen Flurstücke: 119/9, 137/26, 137/25, 137/24, 135/2, 100/18, 122/5, 122/6

beschlossen.

Ebenso hat der Gemeinderat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die vorgelegte Fassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“, einschließlich der textlichen Festsetzungen, Hinweise sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan als Entwurf beschlossen und entsprechende Begründung mit Umweltbericht sowie die planfestgestellten Inhalte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gebilligt.

Ebenso hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Bürger) und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die öffentliche Auslegung (formelle Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt

vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023.


Um der Öffentlichkeit bereits möglichst frühzeitig die Möglichkeit der Sichtung der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung zu geben werden diese bereits

ab dem 06.10.2023 informell zur Verfügung gestellt.

Die Unterlagen sind informell bereits ab dem 06.10.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Anmeldung im Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht einsehbar. Um Wartezeiten zu vermeiden wird um Anmeldung unter 06836/909-129 gebeten.

Des Weiteren sind die entsprechenden Unterlagen elektronisch abrufbar unter:

https://firucloud.de/s/RCwQim8iSmbHTK2

hier bitte den Ordner „02_Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ auswählen.

Ebenso hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Ausgliederung einer Teilfläche aus den Landschaftsschutzgebieten L 3.10.40 und L 3.10.43 im Bereich der Gemeinde Überherrn zu stellen.

Die entsprechende Unterlage ist elektronisch abrufbar unter:

https://firucloud.de/s/RCwQim8iSmbHTK2

hier bitte den Ordner „03_Ausgliederungsantrag LSG“ auswählen.

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023 statt. Hierzu wird eine separate Veröffentlichung stattfinden.

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