Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

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Öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Wahlvorschlägen für die

Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen:


Europawahl am 09. Juni 2024

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Informationen für Wahlvorschlagsberechtigte:


Widerspruchsrecht gegen eine Auskunftserteilung nach § 50 Bundesmeldegesetz

 

Gem. § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift), soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder die Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für Werbung bei einer Wahl verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl zu löschen oder zu vernichten.

Gemäß § 50 Absatz 5 BMG hat die betroffene Person das Recht der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen die Weitergabe der vorgenannten Daten kann bei der Meldebehörde der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.

Überherrn, 27.10.2023
Die Bürgermeisterin als Gemeindewahlleiterin
Anne Yliniva-Hoffmann

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