Begleitgremium zum Bauleitplan Linsler Feld | Bericht 9 und 10
Am 11. und 20.07.2023 fanden nach über einem Jahr Pause zwei weitere Sitzungen des Begleitgremiums zum Bebauungsplan Linsler Feld statt. Anwesend waren die Bürgermeisterin, Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat und der Verwaltung, die Gutachter und die Vertreter des Vorhabenträgers gwSaar und von SVOLT. Zusätzlich wurden die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und Die Grünen in einer Sondersitzung über Inhalte und Diskussionen
Energetische Sanierungsmaßnahme am Feuerwehrgerätehaus Felsberg
Starkregengefahrenkarte der Gemeinde Überherrn
Auch in der Gemeinde Überherrn kann es zu Unwetterereignissen kommen, bei denen die Regenintensität so hoch ist, dass es zu Überflutungen von Gräben und Straßen oder über die Kanalisation kommt. Dadurch sind teils erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur möglich oder diese sind sogar schon eingetreten. Bei steigenden Temperaturen der Erdatmosphäre verändern sich auch die Niederschläge: Statt großflächigem Dauerregen mit
Kampagne “DU! machst den Unterschied” startet
Werbetage unter dem Leitspruch: DU! machst den Unterschied
Steckbrief der Freiwilligen Feuerwehr Überherrn
Die Freiwillige Feuerwehr Überherrn besteht aus vier Löschbezirken, den Löschbezirken Altforweiler, Berus, Felsberg und Süd. Letzterer umfasst die Ortsteile Bisten, Überherrn und Wohnstadt. Aktuell üben mehr als 150 Frauen und Männer in der aktiven Wehr das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr für die Gemeinde Überherrn aus. Hinzu kommen 15 Kinder und rund 60 Jugendliche, die als Nachwuchs gefördert und ausgebildet werden.
Gemeinde Überherrn und Landesjugendring Saar planen künftige Zusammenarbeit
Bekanntmachung Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung „Gemeinde Überherrn“
Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11.05.2023 aufgrund des § 85 Abs. 1 der Saarländischen Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2022 (Amtsbl. I S. 648), i.V.m. § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S.