hier: informelle Bereitstellung der Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit ab dem 06.10.2023
Der Gemeinderat hat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die Anpassung des Geltungsbereichs der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ mit einem Flächenumgriff von ursprünglich ca. 98 ha mit folgenden Flurstücken:
vollständig im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:
101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5, 101/13, 101/14, 101/15, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 80/10, 80/8, 80/6, 72/3, 100/9, 100/8, 100/7, 100/6, 100/5, 100/10, 100/11, 119/8, 137/37, 137/36, 137/35, 119/6, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 137/38, 133/1, 412/127, 399/127, 127/3, 127/1, 127/2, 410/132, 397/132, 352/131, 351/130, 357/129, 356/129, 355/129, 354/129
teilweise im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:
137/6, 119/7, 101/21, 101/20, 99/6, 72/4, 80/7, 80/9, 80/11, 80/12, 80/13, 80/5, 110/14, 110/15, 110/10, 119/9, 137/26, 137/25, 137/24, 135/2, 396/133
zum neuen Geltungsbereich mit ca. 99 ha und folgenden Flurstücken:
vollständig im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:
101/23, 152/11, 100/14, 100/13, 101/22, 100/16, 100/15, 99/3, 122/7, 122/4, 122/3, 122/2, 121/5, 101/13, 101/14, 101/15, 101/16, 101/17, 101/18, 101/19, 80/10, 80/8, 80/6, 72/3, 100/9, 100/8, 100/7, 100/6, 100/5, 100/10, 100/11, 119/8, 137/37, 137/36, 137/35, 119/6, 121/1, 121/2, 121/3, 121/4, 382/121, 385/125, 386/125, 137/38, 133/1, 412/127, 399/127, 127/3, 127/1, 127/2, 410/132, 397/132, 352/131, 351/130, 357/129, 356/129, 355/129, 354/129
teilweise im Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans:
137/6, 119/7, 101/21, 101/20, 99/6, 72/4, 80/7, 80/9, 80/11, 80/12, 80/13, 80/5, 110/14, 110/15, 110/10, 396/133 sowie die neu hinzugekommen Flurstücke: 119/9, 137/26, 137/25, 137/24, 135/2, 100/18, 122/5, 122/6
beschlossen.
Ebenso hat der Gemeinderat am 05.10.2023 in öffentlicher Sitzung die vorgelegte Fassung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ als Entwurf beschlossen und die entsprechende Begründung mit Umweltbericht gebilligt.
Ebenso hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung (formelle Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet statt
vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023.
Um der Öffentlichkeit bereits möglichst frühzeitig die Möglichkeit der Sichtung der Unterlagen zur öffentlichen Auslegung zu geben werden diese bereits
ab dem 06.10.2023 informell zur Verfügung gestellt.
Die Unterlagen sind informell ab dem 06.10.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Anmeldung im Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht einsehbar. Um Wartezeiten zu vermeiden wird um Anmeldung unter 06836/909-129 gebeten.
Des Weiteren sind die entsprechenden Unterlagen elektronisch abrufbar unter:
https://firucloud.de/s/RCwQim8iSmbHTK2
hier bitte den Ordner „01_Teiländerung FNP“ auswählen.
Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet vom 20.10.2023 bis einschließlich 21.11.2023 statt. Hierzu wird eine separate Veröffentlichung stattfinden.