Entsorgung von Haus- und Sperrmüll und Grünschnitt

Die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll ist in fast allen Städten und Gemeinden des Saarlandes, so auch in der Gemeinde Überherrn, durch den Entsorgungsverband Saar (EVS) organisiert und koordiniert.
Die Abfallentsorgung erfolgt über Abfallgefäße, die vom EVS zur Verfügung gestellt werden.
Auf jedem an die Rest- und Biomüllabfuhr angeschlossenen bewohnten oder gewerblichen Grundstück muss mindestens je ein Abfallgefäß für Rest- und Biomüll (sofern keine Eigenkompostierung erfolgt) vorgehalten werden.

Ab 2. August 2021 kann das Grüngut der Gemeinde auf der Kompostieranlage (betrieben durch den Neuen Betriebshof Saarlouis) auf dem Lisdorfer Berg angeliefert und abgegeben werden. Die Interkommunale Zusammenarbeit hierfür wurde vor kurzem besiegelt und ermöglicht es damit allen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin ihr Grüngut und ihren Kompost fachgerecht entsorgen zu lassen. Zum 31. Juli 2021 musste die Grüngutannahmestelle in Überherrn geschlossen werden, da sie den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht. Ein Neubau und die Fortführung in Überherrn wäre mit hohen Kosten für alle Bürger verbunden gewesen, sodass eine Zusammenarbeit mit der nahegelegenen Kompostierungsanlage des Neuen Betriebshof Saarlouis langfristig die beste Lösung ist.

Klicken Sie gerne HIER (Weiterleitung zur externen Seite des NBS Saarlouis) für weitere Informationen.

Informationen des Entsorgungsverbandes Saar

Kostenlose Sperrabfall-Abholungen ab Januar 2022 sollen Abläufe auf den EVS Wertstoffzentren verbessern. Beantragung ab 03.01.2022 möglich.

Ab 1. Januar 2022 können Eigentümerinnen einer Immobilie und Mieterinnen, die über eine entsprechende Vollmacht verfügen, pro Jahr kostenlos mehrere Sperrabfall-Abholungen in Anspruch nehmen. Im Gegenzug wird auf den EVS Wertstoff-Zentren für die Annahme von Sperrabfall eine geringe Servicegebühr (2 Euro je angefangenem Kubikmeter) fällig. Mit dieser deutlichen Attraktivitätssteigerung für die Sperrabfall-Abholung soll die Anliefersituation auf den EVS Wertstoff-Zentren entspannt und die Wartezeiten verkürzt werden. Insbesondere für große Gegenstände, deren Entsorgung oft längerfristig geplant werden kann, ist eine Abholung ideal. Der Transport entsprechender Dinge zu den Wertstoff-Zentren ist aufwändig und in den Zentren wiederum erfordert die verstärkte Anlieferung solch‘ großer Teile häufige Containerwechsel, was sich deutlich in den Betriebskosten niederschlägt. Die Anzahl der kostenlosen Abholungen richtet sich nach Größe und Anzahl der Abfallgefäße, die jeweils am Anwesen aufgestellt sind. Ist z.B. eine 120-oder 240-Liter Tonne vorhanden, können zwei kostenlose Abholungen (jeweils bis zu vier Kubikmeter Sperrabfall) beantragt werden. Mieter*innen, die über eine Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin verfügen, können selbständig kostenlose Abholungen beauftragen. Die Regelung stellt sicher, dass pro Anwesen der Überblick über bereits in Anspruch genommene Abholungen für den EVS gegeben ist.

Wichtig: Kostenlose Sperrabfalltermine können erst ab dem 03.01.2022 beantragt werden!

Alle wichtigen Informationen zur Beantragung kostenloser Sperrabfall-Abholungen, eine umfassende Frage/Antwort-Liste und auch das Formular zur Bevollmächtigung gibt es dann unter https://www.evs.de/abfall/abfallarten/sperrabfall


FAQ – Freikontingent Sperrabfall

Wer kann eine kostenlose Abholung von Sperrabfall beauftragen?Eigentümer oder von Eigentümern bevollmächtigte Personen können die kostenlose Abholung beauftragen.
Wo und wie kann eine kostenlose Abholung beauftragt werden?Wer berechtigt ist, kann die kostenfreie Abholung, wie gewohnt, telefonisch unter 0681/5000-555 oder per E-Mail service-abfall@evs.de bestellen. Bürger aus Homburg, Neunkirchen oder Saarlouis wenden sich wie bisher an den für sie zuständigen Fuhrpark.
Wieviel Kubikmeter können im Rahmen der gebührenfreien Abholung angemeldet werden?Pro Freikontingent beträgt die Menge 4 Kubikmeter.   Das maximal zur Verfügung stehende Freikontingent kann mit einem Auftrag voll ausgeschöpft werden.  Allerdings ist dies bei der Antragsstellung bereits anzugeben.
Kann die gebührenfreie Abholung kumuliert auf eine Abfuhr berechnet werden?Ja
Wenn weniger als 4 Kubikmeter bereit gestellt werden, erfolgt dann eine „Gutschrift“ der restlichen Menge?Nein
Was ist, wenn mehr als 4 Kubikmeter (ohne vorherige Anmeldung bei Antragstellung) bereitgestellt werden?Die Mehrmenge kann leider nicht mitgenommen werden. Es kann gerne ein weiterer Termin zur Abholung bestellt werden. Ist noch Freikontingent verfügbar, ist auch dieser kostenlos. Darüber hinaus werden pro 4 Kubikmeter³ 15 € berechnet.
Für welchen Zeitraum ist die gebührenfreie Abholung „gültig“?Anspruch besteht immer für ein Kalenderjahr.
Was ist ausschlaggebend für die Anzahl der gebührenfreien Abholungen?Ausschlaggebend ist das Volumen des jeweiligen Behälterbestands am Grundstück.
Wie ist die Anzahl der gebührenfreien Abholungen?bis 240 L – 2 x pro Kalenderjahr bis 480 L – 3 x pro Kalenderjahr bis 960 L – 4 x pro Kalenderjahr bis 1920 L – 5 x pro Kalenderjahr Mehr als 1920 L – 8 x pro Kalenderjahr
Wie verhält es sich mit der Anzahl der gebührenfreien Abholungen bei Nutzung einer Nachbarschaftstonne?Das Freikontingent wird hier hälftig geteilt. Jede Partei hat somit Anspruch auf eine kostenfreie Abholung pro Kalenderjahr.
Erhöht oder verringert sich die Anzahl der gebührenfreien Abholungen im laufenden Kalenderjahr, wenn sich der Behälterbestand ändert?Ja, der Zeitpunkt der Antragsstellung ist aber entscheidend.
Kann eine gebührenfreie Abholung auf ein anderes Grundstück übertragen werden (Eigentümer mit mehreren Anwesen)?Nein. Um das ganze System transparent zu halten, können Kontingente nicht übertragen werden.
Kann eine nicht genutzte gebührenfreie Abholung in das Folgejahr übertragen werden?Nein
Gibt es einen Stichtag für die Beauftragung/Beantragung der gebührenfreien Abholung im laufenden Kalenderjahr?Nein. Wir empfehlen aber, eine Abholung bis spätestens 15.11. eines Jahres anzumelden, da aufgrund der Auftragslage zum Jahresende bei den Entsorgern oder schlechten Witterungsbedingungen und den damit einhergehenden Verzögerungen eine Abholung und Anrechnung des Freikontingents noch auf das laufende Jahr nicht garantiert werden kann.
Kann jeder eine gebührenfreie Abholung beauftragen?Nur Eigentümer oder von diesem im Vorfeld bevollmächtigte Personen können die gebührenfreie Abholung beauftragen.
Muss die Vollmacht für jede gebührenfreie Abholung oder bei Mieterwechsel neu ausgestellt bzw. vorgelegt werden?Es gibt eine Vollmacht (Vordruck) mit mehreren Optionen.
Wieso ist die Vorlage einer Vollmacht durch den Eigentümer notwendig?Um den Überblick über das zur Verfügung stehende Freikontingent zu behalten.
Kann weiterhin eine kostenpflichtige Abholung von Mietern beauftragt werden?Ja, wie bisher ist es auch möglich, eine reguläre gebührenpflichtige Abholung zu beauftragen.
Ich habe das Anwesen neu gekauft, kann ich das volle Kontingent nutzen?Nein, durch den Kauf / die Eigentumsübertragung entsteht für das laufende Jahr kein neuer Anspruch. Wenn der alte Eigentümer sein Kontingent voll in Anspruch genommen hat, kann der neue Eigentümer erst im nächsten Jahr über kostenlose Abfuhren verfügen. Wurde nur ein Teil des Kontingents vom alten Eigentümer genutzt, kann der neue Eigentümer den Rest abrufen.
Wie ändert sich der Anspruch nach Leerstand bzw. Gefäßwechsel bei einem Eigentumswechsel?Bei einem Gefäßwechsel ist der Zeitpunkt der Anmeldung entscheidend.   Bei Neuanmeldung nach Leerstand ist entscheidend, ob der Voreigentümer das Kontingent bereits verbraucht hat. In diesem Fall würde das Kontingent nicht weiter aufleben.
Kann ich als Eigentümer eines neuen Anwesens mein aufgespartes Kontingent aus dem alten Anwesen mitnehmen?Nein, beim Eigentumswechsel kann das aufgesparte Kontingent nicht mitgenommen werden, da es an das Grundstück gebunden ist.


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