Hinweise zur Briefwahl
Briefwahlanträge für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 können ab sofort elektronisch, schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich direkt per Gemeindeboten oder über den Postweg durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Der Briefwahlantrag muss bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beim Wahlamt der Gemeinde Überherrn, Rathausstraße 101, 66802 Überherrn, eingegangen sein.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. In diesem Fall bitte den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und diesen sodann zusammen mit der schriftlichen Vollmacht im frankierten Umschlag absenden. Den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung auch in dem Fall verwenden, wenn eine andere Person den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholt.
Die bevollmächtigte Person hat der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Auf Verlangen hat sie sich auszuweisen.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, verlängert sich die Frist auf Sonntag, 23. Februar 2025, 15.00 Uhr.
Im Übrigen muss bei Antragstellung und Abholung durch eine andere Person die Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Wahlberechtigten nachgewiesen werden.
Sie können ab sofort Ihren Antrag unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift, an die Ihre Unterlagen versandt werden sollen, stellen:
- schriftlich an:
Gemeinde Überherrn
-Wahlbüro-
Rathausstraße 101
66802 Überherrn - per Fax an: 06836 909-192
- per E-Mail an: wahlen@ueberherrn.de
- online unter: www.wahlschein.de/10044119
Überherrn, den 13.01.2025
Die Bürgermeisterin
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