Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“
Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ hier: frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat hat am 22.04.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017



