Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn


hier: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat hat am 22.04.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Industriegebiet Linsler Feld” im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn beschlossen.
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird folgendes Ziele verfolgt: Ansiedlung eines Batteriezellwerkes.

Der Standort ist östlich der Siedlungslage von Überherrn zwischen B269, L168 und L279, sowie in Nachbarschaft zu den bestehenden Gewerbegebieten „Langwies“ und „Kunzelfelder Huf“ gelegen. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Gesamtfläche von ca. 98 ha.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. Hiermit wird bekannt gegeben, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 stattfindet.
Die dazugehörenden Unterlagen (Flächennutzungsplanteiländerung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Standortalternativenprüfung, Artenschutz, Biotoptypen, Grünordnungsplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Eingriff-Ausgleichsbetrachtung, Landschaftsbild, Klima- und Lufthygiene, geotechnische Untersuchung, Entwässerungskonzeption, hydrologische Untersuchung, verkehrstechnische Untersuchung, Verkehrs- und Anlagenlärmbetrachtung, Machbarkeitsstudie zur Trinkwasserversorgung, Störfallbetrachtung) liegen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, zur Einsicht öffentlich aus. Ebenso sind die vorgenannten Unterlagen über die Homepage der Gemeinde Überherrn unter www.ueberherrn.de/bauleitplaene vom 07.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.

Am 07.04.2022, ab 18:00 Uhr findet zusätzlich dazu als Auftakt zur frühzeitigen Beteiligung eine öffentliche Informationsveranstaltung in digitalem Format statt. Hierbei wird in verschiedenen digitalen Themenräumen die Möglichkeit geboten sich mit den einzelnen Gutachterinnen und Gutachtern direkt auszutauschen. Der Einwahllink zu dieser digitalen Informationsveranstaltung wird auf der Homepage der Gemeinde Überherrn unter www.ueberherrn.de/bauleitplaene bereitgestellt.

Für Bürgerinnen und Bürger, die an der digitalen Informationsveranstaltung nicht teilnehmen können, wird die Informationsveranstaltung ins Kulturhaus Überherrn (Am Kulturhaus 1, 66802 Überherrn) übertragen. Auch dort ist es möglich, Fragen an die Gutachterinnen und Gutachter zu stellen. Hierzu melden Sie sich bitte unter 06836 909-113 bis Donnerstag, 07. April 12 Uhr an. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung notwendig ist. Ebenfalls ist ein 3G-Nachweis vorzulegen.

Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Industriegebiet ‚Linsler Feld‘ (ohne Maßstab):

Überherrn, 31.03.2022

Anne Yliniva-Hoffmann

Bürgermeisterin

Anstehende Veranstaltungen