Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Großwies, 3. BA“ aufzustellen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Überherrn folgendes Ziel: In der Gemeinde Überherrn soll wegen stetiger Nachfrage nach Wohnbauplätzen Planungsrecht für die Errichtung von Wohnhäusern geschaffen werden. Die Gemeinde hat hierzu für den


