SVOLT BAULEITPLANUNG BEGLEITGREMIUM 

BERICHT WORKSHOP 6 | 13.01.2022

Am 13. Januar 2022 tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezellfabrik SVOLT zum sechsten Mal. Rückblickend auf alle behandelten Themen standen Querschnittsfragen und weitere Erläuterungen zu offenen Punkten auf der Agenda. Für die Querschnittsfragen waren die jeweiligen Fachplaner*innen eingeladen und anwesend.

In den Themenfeldern „Umgang mit den Auswirkungen auf das Vorranggebiet Grundwasser (VW) und die betroffenen Wasserschutzgebiete (WSG)“, „Flora und Fauna“ konnte in der Diskussion Klarheit bezüglich der Auswirkungen der Grundwasserentnahme und des Abtrags der Deckschichten bzw. des Schutzes des Grundwassers hergestellt werden.

Insbesondere das Thema „Wasser“ wurde im Begleitgremium ausführlich diskutiert. Herausgestellt wurde, dass „Wasser“ ein Kernthema und die Skepsis bezüglich der Auswirkungen vor Ort sehr groß ist. Die gutachterlichen Erkenntnisse zu Wasserrecht, Bilanzierung des Grundwasserdargebotes, Versorgungssicherheit, Wasserverbrauch, Grundwasserentnahme etc. sind in den vorliegenden Untersuchungen ausführlich betrachtet, in der Folge bedarf es nun auch der anschaulichen und nachvollziehbaren Erläuterung dieser Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger. Die Varianten haben „Worst Case-Annahmen“ berücksichtigt, so dass Puffer zur sich tatsächlich einstellenden Situation vorhanden sind. Der Umgang des Unternehmens SVOLT mit Wasser ist für die Mitglieder des Begleitgremiums noch nicht vollständig geklärt, so stellt sich etwa die Frage: Wie wird Wasserverbrauch minimiert, im Laufe der Zeit gegebenenfalls reduziert? Diese Zusammenhänge klar darzulegen, kann zur Vertrauensbildung beitragen.

Das Thema Lärmbelastung im südlichen Abschnitt der B269n wurde nach den gesetzlichen Vorgaben untersucht und es wurde festgestellt, dass die zulässigen Grenzwerte am Tag und in der Nacht nicht bzw. nicht erheblich durch den Verkehr, der durch das Vorhaben ausgelöst wird, überschritten werden. Das Erleben vor Ort findet in dem regelkonformen Vorgehen über Berechnungen auf der Basis der Verkehrsbelastung in der lautesten Nachtstunde keinen Niederschlag. Maßgebend sind dabei sogenannte Mittelungspegel, nicht einzelne Spitzenwerte. Lärmschutzmaßnahmen sind aus Sicht des Begleitgremiums dennoch wünschenswert, auch wenn sich deren Erforderlichkeit formal nicht aus dem Vorhaben ergeben würde.

Die Aufgabe besteht jetzt darin, die Zahlen und Erkenntnisse aus den Gutachten anschaulich und allgemein verständlich zu illustrieren. Auf die bereits bekannten Fragen, die u.a. von den Bürgerinitiativen in den Raum gestellt sind, ist einzugehen.

Eine gute Kommunikation und Wissensvermittlung können die Brücke zwischen den fachlichen Erkenntnissen und den Fragen der Bürger*innen bilden.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wurden die Themen Verkehr und Festsetzungen des Bebauungsplans auf einen weiteren Sitzungstermin verlegt.


BERICHT WORKSHOP 7 | 08.02.2022

Am 8. Februar 2022 tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezellfabrik SVOLT zum siebten Mal. Das Thema Verkehr wurde auf diese Sitzung aus der 6. Sitzung übernommen. Daneben sollten die Festsetzungen des Bebauungsplans besprochen werden, was jedoch aus zeitlichen Gründen auf einen 8. Termin verschoben wurde.

Der Verkehrsgutachter stellte dar, wie das Einzugsgebiet und die heranzuziehenden Zahlen ermittelt und festgelegt werden. Eine Anpassung erfolgte, da aufgrund der Corona-Situation die Zählungen erst im Herbst stattfinden konnten und dann in die Berechnungs- und Simulationsmodelle eingearbeitet werden mussten.

Bezüglich der Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte wurde deutlich, dass grundsätzlich deren Leistungsfähigkeit unter Einbeziehung der Ansiedlung SVOLT und weiterer Entwicklungen im Umfeld gegeben ist. Zur Feststellung der Leistungsfähigkeit werden auch Rad- und Fußverkehre einbezogen. Zudem werden Fragen der Sicherheit und z.B. Stauvermeidung durch die Ausgestaltung von Abbiegespuren oder Signalregelung im Grundsatz betrachtet. Inwieweit Lichtsignalanlagen oder Kreisverkehrsplätze umgesetzt werden, wird über eine fachliche Diskussion geführt und Entscheidung in nachgelagerten Planverfahren getroffen. Aus Sicht des Begleitgremiums ist mit Blick auf die Flüssigkeit des Verkehrs Kreisverkehrsplätzen Vorrang zu geben. Der Bebauungsplan selbst ist „planfeststellungsersetzend“ für die zu verlegenden Landstraßen und Anschlüsse an die B269n, d.h. über den Bebauungsplan wird die Ausführung der Straßenverlegung genehmigt.

Die verkehrliche Situation am Knotenpunkt Langwies/B269n ist schon heute unbefriedigend. Ein zusätzlicher Fahrstreifen zur Trennung der ab- bzw. einbiegenden Fahrzeuge ist nach der vorliegenden Untersuchung eine wirksame Verbesserungsmaßnahme. Aus Sicht des Begleitgremiums soll aber auch für diesen Knotenpunkt die Errichtung eines Kreisverkehrsplatzes vertiefend geprüft werden. Der Knoten Langwies/Hauptstraße sollte als Kreisverkehrsplatz ausgebaut werden, wenn die neuen Ansiedlungen im Umfeld kommen. Die Vernetzung von Rad-, Fuß- und Wanderwegen unter Einbeziehung des Linslerhofs ist Gegenstand der Planungen.

In der Diskussion wurde erneut die Wichtigkeit der Schienenanbindung (für Personen- und Güterverkehr) hervorgehoben. Mögliche Halte- sowie Verladepunkte sind im Blick der Planungen.

Bei den formulierten Vorstellungen und Forderungen ist zu unterscheiden zwischen den notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren und einem strukturpolitischen Impuls, über den Überherrn als Gesamtgemeinde nachhaltig und attraktiv in Folge der SVOLT Ansiedlung gesamthaft gestaltet werden kann. Die Diskussion stellte fest, dass dieser strukturpolitische Impuls stattfinden muss, da er eng verknüpft ist mit der Akzeptanz von SVOLT vor Ort.

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