SVOLT BAULEITPLANUNG BEGLEITGREMIUM 

BERICHT WORKSHOP 8 | 15.02.2022

Am 15. Februar 2022 tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezellfabrik SVOLT zum achten Mal. Themen waren die Festsetzungen des Bebauungsplans sowie die Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse des Gremiums.

Herr Jacob/Firu stellte die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und den Vorentwurf des Bebauungsplans mit den Festsetzungsvorschlägen vor.

Geplant ist, als Nutzungsart ein Industriegebiet (GI) festzusetzen. Für den Bereich, der dem Wohnen am nächsten ist, wird eine Gewerbegebietsfestsetzung (GE) im Übergang zum Industriegebiet (GI) angeregt. Durch den Ausschluss von gefährlichen Anlagen nach Störfallverordnung, und deutliche Einschränkungen u.a. der Lärmemissionen, ist dies vorliegend jedoch nicht zielführend.

Ein besonderes Augenmerk wurde vom Gremium auf die Festsetzungen zur Gebäudehöhe gelegt. Die Themen „Silhouette“ und „Landschaftsbild“ spielen bezogen auf die Fernsicht und Wirkung der Gebäude eine große Rolle vor Ort. Die derzeit festgelegten Höhen mit ca. 29 m am westlichen Rand und der Maximalhöhe mit 32 m innerhalb des Baufelds werden als zu hoch empfunden. In der Diskussion wurde deutlich, dass auch die Geländemodellierung für die Wahrnehmung der Gebäude in der Landschaft einzubeziehen ist. Darstellungen der Gebäude und der Geländehöhen im Schnitt werden als erforderlich erachtet, da so auch in der Öffentlichkeit illustriert werden kann, was die angegebenen Zahlen bedeuten.

Eine Gliederung der Gebäude, die sich auf die Höhen und architektonische Gestaltung bezieht, wird im weiteren Entwurfsprozess für die Anlage erarbeitet.

Die Planzeichenverordnung gibt vor, wie Festsetzungen zeichnerisch aussehen müssen. So ist die im Süden erforderliche Böschung am Waldrand nicht in grüner Farbe dargestellt, wird aber später eine begrünte Fläche sein. Innerhalb der grau dargestellten Baufläche wird der Grünanteil bei mindestens 25% der Fläche liegen, dazu kommen Dach- und Fassadenbegrünungen und die Eingrünung der verlegten Landesstraßen. Es wären zwar mehr als 60% Dachbegrünung aus Sicht des Gremiums wünschenswert, jedoch ist zu bedenken, dass technische Erfordernisse, z.B. Lüftungsanlagen und Maßnahmen des Energiekonzepts, auf den Dächern unterzubringen sind. Um Dachbegrünungen möglichst ökologisch nutzbringend zu gestalten, ist laut Gutachter eine mosaikartige Gestaltung mit unterschiedlichen Bepflanzungen denkbar. Für Fassadenbegrünungen werden Mindestzahlen angesetzt. Ausgleichsmaßnahmen werden in einem gesonderten Konzept festgelegt. Flächenentsiegelungen wären hier als wirksame Maßnahmen sinnvoll.

„Verkehr“ ist ein weiteres Thema von hohem Interesse. Stellplätze für den betrieblich bedingten LKW und PKW-Verkehr werden ausschließlich innerhalb des Plangebietes vorgesehen. Mindestens 80% der PKW-Stellplätze sollen in baulichen Anlagen („Parkhaus“) untergebracht werden. Für LKW wird eine Wartezone vor den Werkstoren erforderlich.

Bauordnungsrechtliche Festsetzungen wie Werbeanlagen, Beleuchtung oder die Fassadengliederung können auf der Grundlage eines Gestaltungs-/ Architekturkonzepts erfolgen. Dies ermöglicht auch, Einfluss auf die Einbindung der Gebäude in die Landschaft zu nehmen. Die hier getroffenen Empfehlungen werden dann im Durchführungsvertrag mit dem Investor verpflichtend geregelt.

Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im frühen Stadium des Vorentwurfes, zu dem im nächsten Verfahrensschritt, nämlich der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarkommunen und sonstiger Behörden Stellungnahmen eingeholt werden.

Konkretisierungen zur Gestaltung sind erst danach zu erwarten.

Der Vorentwurf bildet Maximalannahmen ab und beantwortet somit die am Verfahrensanfang gestellte Frage: „Ist eine Batteriezellfabrik auf dem Linslerfeld grundsätzlich genehmigungsfähig?“ Die fachliche Antwort lautet „Ja“. Umwelttechnisch ist die geplante Anlage nach Stand aller bisher erstellten Gutachten möglich. Zudem wird es ein besonders leises Industriegebiet, sieht man die eng gefassten Lärmwerte, die am Rand des Geltungsbereiches des BPlans maximal auftreten dürfen.

Bis der Plan als vorhabenbezogener Bebauungsplan in die Offenlage kommt und danach ein Satzungsbeschluss gefasst werden kann, ist es noch ein längerer Verfahrensweg.

Die fachlichen Themen, die in acht Sitzungen des Begleitgremiums intensiv mit den Gutachtern diskutiert wurden, sind komplex. Wie die Erkenntnisse daraus kompakt und eindeutig zu vermitteln sind, ist eine kommunikative Aufgabe und Herausforderung. Am Ende der Sitzung wurde eine kleine Arbeitsgruppe benannt, um den Erkenntnisgewinn des Gremiums zusammenzufassen.

Weitere Schritte:

In der KW 14 wird es Informationsveranstaltungen für die Ratsmitglieder sowie für die Öffentlichkeit geben. Darauf folgend beginnt der Verfahrensschritt der frühzeitigen Beteiligung, in der Bürgerinnen und Bürger, sowie Behörden und Organisationen ihre Stellungnahmen abgeben können.

Anstehende Veranstaltungen