Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ aufzustellen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 öffentlich ausgelegt.






