Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauBG i. V. M. § 13 BauGB aufzustellen.
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben und Erschließungsplan sowie der Begründung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023
öffentlich ausgelegt.
Die oben genannten Unterlagen können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer107 eingesehen werden.
Ebenso sind die dazugehörigen Unterlagen wie folgt über das Internetportal der Gemeinde Überherrn elektronisch abrufbar:
- 1-Bekanntmachung der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 2-Planzeichnung Teil A und Text Teil B des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“
- 3-Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnbebauung ehemaliges Kalkwerk“
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.