Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung für das Gemeindegebiet der Gemeinde Überherrn beschlossen.
In der Sitzung am 07.02.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn den Entwurf des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Analog § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Satzung in der Zeit

vom 03.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023

während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

1. Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit „Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung

2. Begründung der „Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung

3. Planzeichnung „Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung

3.1 Altforweiler

3.2 Berus

3.3 Bisten

3.4 Felsberg

3.5 Überherrn

4. Tabelle „Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über das Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept inkl. Satzung unberücksichtigt bleiben.

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