Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ aufzustellen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023
öffentlich ausgelegt.
Neben der Einsicht unter den folgenden Links können die Unterlagen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107 eingesehen werden.
- Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“
- Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.