Werbetage unter dem Leitspruch: DU! machst den Unterschied
Steckbrief der Freiwilligen Feuerwehr Überherrn
Die Freiwillige Feuerwehr Überherrn besteht aus vier Löschbezirken, den Löschbezirken Altforweiler, Berus, Felsberg und Süd. Letzterer umfasst die Ortsteile Bisten, Überherrn und Wohnstadt. Aktuell üben mehr als 150 Frauen und Männer in der aktiven Wehr das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr für die Gemeinde Überherrn aus. Hinzu kommen 15 Kinder und rund 60 Jugendliche, die als Nachwuchs gefördert und ausgebildet werden.
Gemeinde Überherrn und Landesjugendring Saar planen künftige Zusammenarbeit
Bekanntmachung Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzept sowie Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung „Gemeinde Überherrn“
Satzungsbeschluss Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 11.05.2023 aufgrund des § 85 Abs. 1 der Saarländischen Landesbauordnung (LBO) vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. März 2022 (Amtsbl. I S. 648), i.V.m. § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes des Saarlandes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S.
Tag der Städtebauförderung
Spatenstich für den Neubau der Kita Bisten
Die Initiative „Überherrn sorgt vor“
Bekanntmachung der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Ortsteil Überherrn aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Überherrn den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Begründung gebilligt und frühzeitige Beteiligung in Form
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ aufzustellen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bestehend aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, sowie die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 öffentlich ausgelegt.