Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Großwies, 3. BA“ aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie die Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB
in der Zeit vom 16.01.2023 bis einschließlich 17.02.2023
öffentlich ausgelegt.
Die oben genannten Unterlagen können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer107 eingesehen werden.
Ebenso sind die dazugehörigen Unterlagen wie folgt über das Internetportal der Gemeinde Überherrn elektronisch abrufbar:
- 1-Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit Grosswies 3. BA
- 2-Planzeichnung Teil A und Text Teil B Grosswies 3. BA
- 3-Begründung Grosswies 3. BA
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.