Wichtige Informationen zur Überherrner Rundschau
Ab 1. Januar 2023 übernimmt den Druck und Vertrieb des Amtlichen Bekanntmachungsblattes, der Überherrner Rundschau, die LINUS WITTICH Medien KG.
Ab 1. Januar 2023 übernimmt den Druck und Vertrieb des Amtlichen Bekanntmachungsblattes, der Überherrner Rundschau, die LINUS WITTICH Medien KG.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, herzlich willkommen zum Corona-Update der Gemeinde Überherrn im November 2022.Die Zahlen wurden im Laufe der Nacht vom Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Landkreis Saarlouis Bürger*innentelefonMontag – Freitag / 09:30 – 15:00 Uhr06831 444 66 55 www.landkreis-saarlouis.de/Corona-Ticker Saarland Corona-HotlineMontag – Freitag / 10:00 – 16:00 Uhr0681 501 4422 www.corona.saarland.de 02.11.2022 jemals bestätigte Fälleneue
Liebe Bürgerinnen und Bürger, herzlich willkommen zum Corona-Update der Gemeinde Überherrn im Oktober 2022.Die Zahlen wurden im Laufe der Nacht vom Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Landkreis Saarlouis Bürger*innentelefonMontag – Freitag / 09:30 – 15:00 Uhr06831 444 66 55 www.landkreis-saarlouis.de/Corona-Ticker Saarland Corona-HotlineMontag – Freitag / 10:00 – 16:00 Uhr0681 501 4422 www.corona.saarland.de 04.10.2022 jemals bestätigte Fälleneue
“Kindern Freude schenken” & “Weihnachtsfreude für ältere Menschen”
Liebe Bürgerinnen und Bürger, herzlich willkommen zum Corona-Update der Gemeinde Überherrn im September 2022.Die Zahlen wurden im Laufe der Nacht vom Gesundheitsamt des Landkreises gemeldet. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Landkreis Saarlouis Bürger*innentelefonMontag – Freitag / 09:30 – 15:00 Uhr06831 444 66 55 www.landkreis-saarlouis.de/Corona-Ticker Saarland Corona-HotlineMontag – Freitag / 10:00 – 16:00 Uhr0681 501 4422 www.corona.saarland.de 01.09.2022 jemals bestätigte Fälleneue
Bekanntmachung der zur Abwägung der während: der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen. Gemäß öffentlicher Bekanntmachungen in der Überherrner Rundschau am 24.03.2022 und am 31.03.2022 fand