Bekanntmachung der zur Abwägung der während:
- der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
- der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie
- der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Stellungnahmen.
Gemäß öffentlicher Bekanntmachungen in der Überherrner Rundschau am 24.03.2022 und am 31.03.2022 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn im Zeitraum vom 07.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB fand mit entsprechenden Anschreiben vom 06.04.2022 parallel statt.
Der Gemeinderat von Überherrn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 die während der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungahmen beraten und die Abwägungsempfehlungen der Firu GmbH, Kaiserslautern, mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die genauen Inhalte der Stellungnahmen und dazugehörenden Prüfungsergebnisse sind anhand von Tabellen hier abrufbar:
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange |
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zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Überherrn – Änderungsbereich „Linsler Feld“ |
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ der Gemeinde Überherrn |
Die Auswertungen der Hinweise der frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden in das weitere Verfahren aufgenommen.
Überherrn, 08.08.2022
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
Guido Guldner
Erster Beigeordneter