1. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Industriegebiet Linsler Feld”

hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat am 22.04.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans “Industriegebiet Linsler Feld” im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB.

Der Gemeinderat hat am 22.04.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Industriegebiet Linsler Feld” im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn beschlossen.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Neben einer Informationsveranstaltung am 07.04.2022, auf welche mehrfach gesondert hingewiesen wurde, findet die jeweilige frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung (Offenlage)

vom 07.04.2022 bis einschließlich 09.05.2022

statt.

Die Unterlagen zur Offenlage (Flächennutzungsplanteiländerung, Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Standortalternativenprüfung, Artenschutz, Biotoptypen, Grünordnungsplan, FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, Eingriff-Ausgleichsbetrachtung, Landschaftsbild, Klima- und Lufthygiene, geotechnische Untersuchung, Entwässerungskonzeption, hydrogeologische Untersuchung, verkehrstechnische Untersuchung, Verkehrs- und Anlagenlärmbetrachtung, Machbarkeitsstudie zur Trinkwasserversorgung, Störfallbetrachtung) liegen innerhalb dieser Zeit während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ebenso sind die entsprechenden Unterlagen innerhalb dieser Zeit elektronisch abrufbar:

01 Standortalternativenprüfung

02 Artenschutz, Biotoptypen, Grünordnungsplan, FFH-Verträglichkeit

03 Klima- und Lufthygiene

04 Boden- und Entwässerungskonzeption

05 Hydrogeologie

06 Verkehrstechnische Untersuchung

07 Verkehrs- und Anlagenlärm

08 Machbarkeitsstudie Trinkwasserversorgung

09 Störfallbetrachtung

10 Flächennutzungsplanteiländerung

11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Zu den offenliegenden Unterlagen können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.

Anstehende Veranstaltungen