SVOLT BAULEITPLANUNG BEGLEITGREMIUM 

BERICHT WORKSHOP 4 | 12.07.2021

 

Am 12. Juli tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezellfabrik SVOLT zum vierten Mal. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand das Themenfeld Störfallbetrieb, also die pessimistische Abschätzung von Auswirkungen bei einem Unfall.

Zunächst wurde im Vortrag des Gutachters dargelegt, wie ein Batteriezellenwerk zu beurteilen ist. Herangezogen werden hierzu die Seveso III-Richtlinie und die StörfallVO (12. BImSchV), die grundsätzlich vorgeben, dass zwischen empfindlichen Nutzungen und bestimmten technischen Anlagen Sicherheitsabstände eingehalten werden sollen. Daneben gibt es einen Leitfaden der Kommission für Anlagensicherheit (KAS 18), nach dem beurteilt wird, ob und wenn ja welche Abstände erforderlich werden.

Die Prüfung nimmt einen Störfall mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit, aber großen Wirkungen auf die Umgebung in den Blick. Damit wird wie bei einem Crashtest ein ungünstiges Verhalten betrachtet und daraus der größtmögliche Schutz in Form der Mindestabstände abgeleitet.

Dabei steht der Schutz des Menschen im Fokus. Auswirkungen des normalen Betriebs der geplanten Anlage, wie z.B. Lärm und Gerüche, auf die unterschiedlichen Schutzgüter und den Menschen werden durch die Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung untersucht (vgl. Ergebnisse des letzten Begleitgremiums) und die notwendigen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beschrieben.

Für die Batteriezellfabrik sind relevante stoffliche Gefahrenstoffe zu unterscheiden, die im Betrieb Verwendung finden:

  • direkt wirkende Gefahrenstoffe können freigesetzt werden oder verdunsten. Hier muss ein Abstand von mehr als 50 m vom Ort der Verwendung aus gemessen eingehalten werden.
  • endzündbare Lösemittel erzeugen im Störfall Wärmeabstrahlung. Konsequenz hier ist ein Abstand von mindestens 100 m.
  • Spezifische Betriebsstoffe können brennen, explodieren, Wärme oder Druck erzeugen, was einen Abstand von mehr als 150 m nach sich zieht.
  • Für Brandgase oder Fluorwasserstoff ist ein Abstand von 100 m erforderlich, der den Brandfall berücksichtigt.

Im Ergebnis wurde konstatiert, dass kein Konflikt nach Seveso III-Richtlinie besteht, da der bestehende Abstand jeweils vom Rand des geplanten Industriegebietes gemessen zu bestehenden Siedlungsbereichen (Überherrn/ Wohnstadt/ Friedrichweiler) mehr als 300 Meter, zum Linslerhof mehr als 200 Meter beträgt. Ausgehend von den betrachteten Stoffen und deren Gefahrenpotenzial sind sogar weniger als 200 Meter ausreichend. Ein „Sicherheitspuffer“ besteht dadurch, dass die Standorte der Verarbeitung oder Lagerung der Gefahrstoffe innerhalb des Gebietes liegen und der Abstand dadurch vergrößert ist.

Auch Verkehrstrassen wie die stark befahrene B269n sowie die verlegte L168 gelten ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 10.000 Fahrzeugen am Tag als empfindliche Nutzungen und werden im Gutachten zu den notwendigen Abständen betrachtet.

Das Resultat des Gutachtens zeigt, dass die Batteriezellfabrik nach der 12. BImSchV genehmigungsfähig ist. Im Bebauungsplan kann aus Sicht der Störfallbetrachtung die beabsichtige Batteriezellfertigung festgesetzt werden.

Die Situation der örtlichen Feuerwehr im Falle eines Unfalls oder Brandes und die Frage, ob zusätzliche Investitionen in die Ausrüstung daraus entstehen könnten, wurde im Begleitgremium diskutiert. Es wurde klargestellt, dass eigene Löschanlagen für den Betrieb der Anlage vorzusehen sind. Der Vorhabenträger wird ein eigenes Feuerwehrgebäude auf seinem Gelände errichten und pro Schicht entsprechend ausgebildete Mitarbeitende einsetzen, die den Erstangriff durchführen können.

Das Thema Grundwasserschutz ist dem Begleitgremium elementar wichtig. In der Diskussion zeigte sich, dass bei Verwendung der Gefahrenstoffe in der Batteriezellfabrik Gefährdungen vermieden werden müssen. Grundsätzlich ist ein 2-Barrieren-System (z.B. doppelwandige Abdichtungen, Überwachungs- und Leckagemeldesysteme) vorgeschrieben, das für den notwendigen Schutz sorgt. Die Vorsorge ist hier gesichert.

 

Rückblickend auf die drei vorangegangenen Sitzungen des Begleitgremiums ist das Resultat der Gutachten zu den Themen Biotope, Wasser, Schall, Luftverunreinigung ebenfalls die Verträglichkeit der Anlage in dem vorgesehenen Plangebiet.

Im zweiten Teil der Sitzung wurden noch offene Fragen an die Gutachten gesammelt, um die nächste Sitzung vorzubereiten.

Für die weiteren Diskussionen wird angeregt, das Vorhaben in Schnitten und Ansichten darzustellen, damit die Lage im Raum und die unterschiedlichen Perspektiven besser nachvollzogen werden können.

Deutlich wurde, dass zwei Verfahren zu unterscheiden sind, die sich mit unterschiedlichen Inhalten befassen: Durch den Bebauungsplan wird das Gebiet zu einem Industriegebiet, in dem die Batteriezellfabrik grundsätzlich als verträgliche Nutzung festgesetzt werden kann. Gegenstand des Verfahrens nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSch-Verfahren) sind der konkrete Bau und Betrieb der Anlage.

Das weitere Vorgehen sieht verschiedene Folgeveranstaltungen des Begleitgremiums vor.

Die nächste Sitzung wird sich mit dem Thema „Stoffgruppen/Auswirkung auf Grundwasserschutz“ befassen. Eine weitere Sitzung mit allen Gutachtern wird ermöglichen, dass die Ergebnisse miteinander vernetzt betrachtet und diskutiert werden können. Zudem gibt eine Sitzung mit Vertreter*innen von SVOLT die Möglichkeit, direkt ins Gespräch zu kommen zu den noch offenen Fragen.

Danach kann das Begleitgremium die Umsetzung der gutachterlichen Aussagen in Plan, textlichen Festsetzungen und Begründung des Bebauungsplans in den Blick nehmen.

Ein wichtiger Verfahrensschritt nach der Sommerpause ist nun die Träger öffentlicher Belange einzuladen (Scoping), um auch von dieser Seite relevante Anregungen und Hinweise zu erhalten. Die Öffentlichkeit wird zudem frühzeitig nach der Sommerpause beteiligt.

Alle Schritte stellen sicher, dass ganzheitlich und vernetzt dafür gesorgt wird, dass alle Rahmenbedingungen gegeben sind, eine Batteriezellfabrik verträglich am Standort realisieren zu können.

 

 

 

Anstehende Veranstaltungen