SVOLT BAULEITPLANUNG BEGLEITGREMIUM

BERICHT WORKSHOP 3 | 06.07.2021

 

Am 06. Juli 2021 fand der dritte von fünf Workshops des Begleitgremiums zur Bauleitplanung einer möglichen Ansiedlung der Elektrobatterieproduktionsfirma SVOLT im Kulturhaus Überherrn statt.

Diesmal, um sich den Themenfeldern Biotope / Landschaft sowie Geräusche zu widmen, nachdem bereits das Vorhaben selbst, Verkehr und Festsetzungskonsequenzen im Bebauungsplan sowie die Themen Wasser / Klima / Luft Gegenstand der Diskussionen waren.

 

In dem Umweltbericht zum Bebauungsplan werden die verschiedenen Faktoren wie Boden, Wasser, Luft, Tiere und Pflanzen im Hinblick auf die Ökobilanz beleuchtet.

Um die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz erstellen zu können, ist zunächst die Erfassung der ökologischen Bestandswerte erforderlich. Die Erhebungen haben im Frühjahr begonnen und laufen eine ganze Vegetationsperiode, das heißt in der Regel mindestens vom Frühjahr bis in den Herbst. Neben einer flächendeckenden Vegetationskartierung wird eine Erfassung der relevanten Tiergruppen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Libellen u.a.) im Plangebiet durchgeführt und in ökologischen Wertpunkten ausgedrückt.

Der ökologische Bestandswert wird mit dem ökologischen Wert nach der Planung verglichen. Dabei sind schon in der Planung Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Eingriffen vorzusehen. Dazu zählen z.B. die Begrünung der nicht überbauten Flächen, des Gebäudes und der Dächer. Entsteht im Vergleich ein negativer Wert, ist ein Ausgleich möglichst in nächster Umgebung auf der Gemarkung Überherrn erforderlich, z.B. durch Aufwertung von Gewässern oder Waldrändern.

Bewertet werden im Umweltbericht auch die Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, auf Klima und Luft oder Landschaftsbild. Der Wegfall von Freifläche wird in Bezug auf die Naherholungsfunktion bewertet. Die Auswirkungen der Lichtemissionen auf Insekten oder Vögel sind im Umweltbericht enthalten. Im Umweltbericht werden alle Ausgleichsmaßnahmen beschrieben.

 

Außerdem werden die Auswirkungen auf die FFH-Gebiete Warndtwald und Bistaue betrachtet. Durch die Planung darf keine Verschlechterung des aktuellen Zustandes der FFH-Lebensraumtypen eintreten, d.h. die Erhaltungsziele des FFH dürfen nicht beeinträchtigt werden.

 

Mögliche Auswirkungen können auftreten durch:

Absenkung des Grundwasserspiegels

Gutachterseits wird ein Absenken des Grundwasserspiegels bei grundwasserabhängigen Beständen wie der Bistaue von unter 25 cm als unproblematisch gesehen (s. auch Bericht zum Grundwasser in der vorletzten Rundschau).

Bei grundwasserunabhängigen Beständen wird diese Grenze auf 50 cm festgesetzt; hierzu zählt der Warndtwald. Negative Folgen werden hier nicht erwartet.

 

Lärm

Im FFH-Gebiet sind unterschiedlich störungsempfindliche Vogelarten anzutreffen. Bei den Begehungen zu den verschiedenen Tiergruppen ist die Frage zu beantworten, ob es Vogelarten gibt, die so störungsempfindlich sind, dass sie aus dem FFH-Gebiet verdrängt würden.

 

Luftschadstoffemissionen

Beurteilt wird nur der Eintrag von Stickstoff und seinen Verbindungen durch den Zusatzverkehr auf den Straßen und den Heizbetrieb. Beträgt der Stickstoffeintrag bis 0,3 kg /ha und Jahr wird er als irrelevant bewertet.

Es wurde eine Luftemissionsprognose für FFH Bistaue erstellt und ein Eintrag von unter 0,3 kg/ha und Jahr errechnet. Dabei wurde eine mögliche Heizanlage mit 150 MW Leistung zugrunde gelegt.

 

Geräusche

Die schalltechnische Untersuchung berücksichtigt nach den jeweils geltenden Vorgaben Verkehrslärm und Gewerbelärm.

Ausgehend von Lärmwerten, die dem neuen Industriegebiet zugeordnet werden können, werden für die nächstgelegenen empfindlichen Nutzungen, z.B. Wohngebiete (Immissionsorte), Berechnungen durchgeführt. So dürfen an reinen Wohngebieten am Tag maximal 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) ankommen. Für allgemeine Wohngebiete gelten 55/40 dB(A) und für Mischgebiete gelten 60/45 dB(A). Sind die Werte zu hoch, müssen die vom Gebiet ausgehenden Geräusche reduziert werden. Die Geräusche, die von technischen Anlagen wie Kühlern oder Ventilatoren ausgehen, können durch geeignete bauliche Maßnahmen vermindert werden. Genauer zu betrachten sind die Geräuschentwicklungen, die durch Anlieferung, Parken o.a. im Freien auf dem Betriebsgelände erzeugt werden. Maßnahmen für den Nachtbetrieb können Einhausungen der Ladehöfe oder bestimmte Beschränkungen der Fahrbewegungen sein. Auch Elektromobilität kann ein Beitrag zur Geräuschreduzierung sein.

Im Bebauungsplan kann ein maximal zulässiger Lärmwert pro m² festgesetzt werden.

Der Verkehrslärm durch den voraussichtlich zusätzlich verursachten Verkehr und die Verlegung der L168 und der L279 wird im Gutachten ebenfalls betrachtet. Zusätzlicher Verkehr auf der L279 wird nicht erwartet. Schutzmaßnahmen sind z.B. Lärmschutzwände oder auch leiser Fahrbahnbelag.

 

Landschaft

Das Planungsgebiet liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Erforderlich ist ein Antrag auf Ausgliederung der betroffenen Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet beim Umweltministerium. Gegenstand eines solchen Antrags sind auch eine Landschaftsbildanalyse, Sichtbeziehungen vom und zum Plangebiet und mögliche Minderungsmaßnahmen, wie z.B. Sichtschutz durch Eingrünung und Fassadenbegrünung.

 

Der anschließende Austausch bot Raum für Fragen und Hinweise, die in die weitere Ausarbeitung der Gutachten einfließen werden. Auch wichtig ist dem Begleitgremium die Verbindlichkeit der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. So soll die tatsächliche Absenkung des Grundwassers dauerhaft überprüft werden. Das Projekt soll langfristig nachhaltig sein – über alle Lebenszyklusphasen hinweg von der Planung bis hin zum Bau und Betrieb. Eine etwaige Nachnutzung sollte von Anfang an mitgedacht werden.

Die ursprünglich für den 08.07. geplante Sitzung musste aus Termingründen verschoben werden.

 

 

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