hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kunzelfelder Huf III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Öffentliche Bekanntmachung fand in der Überherrner Rundschau vom 20.05.2021 statt (siehe hier).

Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Ortsgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Die Öffentliche Bekanntmachung fand in der Überherrner Rundschau vom 02.11.2023 statt (siehe hier).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Kunzelfelder Huf III“ soll die planungsrechtliche Grundlage zur gewerblichen Nutzung des Standortes geschaffen werden, um der Nachfrage nach gewerblichen Flächen sowie der landesplanerisch vorgesehenen Entwicklung gerecht zu werden.

Der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht sowie der vorliegenden Gutachten liegt gem. § 3 Abs. 1 BauGB

in der Zeit vom 06.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023

zu jedermanns Einsicht aus.

Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr und freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107 möglich.

Ebenso sind die entsprechenden Unterlagen innerhalb dieser Zeit über das Internetportal der Gemeinde Überherrn elektronisch abrufbar:

01 Planzeichnung

02 Textfestsetzungen

03 Begründung

04 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan

05 Gutachten

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eingereicht werden. Diese sollen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@ueberherrn.de eingereicht werden. Bei Bedarf können diese auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Überherrn abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben wurden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anstehende Veranstaltungen