Bebauungsplan „Kunzelfelder Huf III“

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Kunzelfelder Huf III“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Die Öffentliche Bekanntmachung fand in der Überherrner Rundschau vom 20.05.2021 statt (siehe hier). Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB

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