Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) warnt vor Eichenprozessionsspinnern, die aktuell insbesondere im Umfeld von Mitfahrerparkplätzen und Rastanlagen auftreten können.

Im Zeitraum von Ende Mai bis Oktober sind die Nester mit den Raupen an Bäumen zu finden. Betroffen davon sind Eichen im Bereich der Astwinkel und auch am Stamm. Gerade in Gebieten mit vielen Besuchern wie z. B. auf Park- und Rastplätzen, aber auch an Geh-, Rad- und Wanderwegen und im Umfeld von Bundes- und Landesstraßen, stellen die Eichenprozessionsspinner eine Gefährdung dar. Die Haare der Raupen sind giftig und können zu körperlichen Reaktionen in Form von Hautreizungen (Pusteln mit starkem Juckreiz) und Schleimhautreizungen bis hin zu Atemnot führen.

 

Werden befallene Bereiche in der Zuständigkeit des LfS gemeldet, werden diese mit entsprechender Beschilderung und Warnbändern gesperrt und umgehend Fachfirmen zur schnellstmöglichen Beseitigung der Nester beauftragt.

 

Der LfS ruft dazu auf, sich von bereits abgesperrten Bereichen unbedingt fernzuhalten und auf keinen Fall mit den Raupen bzw. Nestern in irgendeiner Form in Kontakt zu kommen.

Gerade die Haare der Raupen können über weite Strecken vom Wind getragen werden. Daher sollten noch nicht abgesperrte Bereiche mit Befall unbedingt gemieden werden.

 

Entdecken Sie Nester der Eichenprozessionsspinner innerhalb unserer Gemeinde, so senden Sie uns bitte einen Hinweis mit Standortinformation an rathaus@ueberherrn.de.

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