In der Gemeinderatssitzung vom 22.4.2021 wurde die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens betreffend der Fläche ,Linsler Feld‘ in Überherrn beschlossen. Heute informieren wir über das Thema

Wasser
Trinkwasserversorgung der Gemeinde Überherrn

Die Hauptaufgabe der Kommunale Dienste Überherrn GmbH ist die Versorgung der Gemeinde Überherrn mit dem Lebensmittel Nummer 1, dem Trinkwasser.

Die KDÜ GmbH hat insgesamt sechs Brunnen. Hiervon wird zurzeit lediglich ein Brunnen zur Grundwasserförderung genutzt. Der Trinkwasserbedarf der Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde sowie der Gewerbe- und Industriekunden, wird zurzeit mittels Eigenförderung und Trinkwasserlieferungen benachbarter Versorger dargestellt.

Insgesamt besitzt die KDÜ eigene Wasserrechte und Lieferverträge von rund 1.800.000 m³/a. Diese Trinkwassermengen werden zurzeit nicht vollumfänglich genutzt. Der Trinkwasserverbrauch der Gemeinde Überherrn beläuft sich auf durchschnittlich ca. 650.000 m³/a.

Maßgeblich für die Planung der Belieferung von SVOLT ist die Vorgabe des Landesamtes für Umwelt sowie des Umweltministeriums: Eine etwaige Belieferung von SVOLT ist nur mittels bestehender Wasserrechte aufzustellen, um eine Überbewirtschaftung des Grundwasserspeichers auszuschließen.

Grundsätzlich gilt, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser zu jedem Zeitpunkt gewährleistet wird.

Dies bedeutet, dass nur über die verbleibenden 1.000.000 m³/a Wasser, mit der SVOLT Energy Technology (Europe) GmbH ein (Trink-) Wasserliefervertrag abgeschlossen werden kann.

Auf Grundlage der seitens des Unternehmens mitgeteilten benötigten Wassermengen, kann festgestellt werden, dass die Belieferung des Erschließungsgebietes, neben der bestehenden Versorgung der Gemeinde Überherrn, mittels der bestehenden Wasserrechte – die aus
Wasserechten der KDÜ und der Lieferanten besteht – dargestellt werden kann. Damit auch in Zukunft im Falle einer höheren Nachfrage und klimatischen Einflussfaktoren ausreichend Trinkwasser zur Verfügung steht, wird seitens der KDÜ eine Reserve bereitgehalten. Weitere
Grundwasserreservemengen durch benachbarte Versorger könnten gesichert werden.

Zurzeit werden ein hydrogeologisches Gutachten und eine Machbarkeitsstudie erstellt. Inhalt dieses Gutachten ist unter anderem, das Grundwasserdargebot, die Grundwasserneubildung sowie die ökologische und effiziente Grundwasserförderung.

Der aktuelle Stand wird dem Begleitgremium am Mittwoch, den 23.06.2021, vorgestellt. Über die Ergebnisse wird das Begleitgremium am 01.07.20201 in der Rundschau informieren

Anstehende Veranstaltungen