SVOLT BAULEITPLANUNG BEGLEITGREMIUM 

BERICHT WORKSHOP 5 | 24.11.2021


Am 24. November tagte das Begleitgremium zur Ansiedlung der Batteriezellfabrik SVOLT zum fünften Mal. Im Mittelpunkt der Diskussionen standen das Themenfeld „Stoffgruppen“ und die Vorstellung des Unternehmens SVOLT, verbunden mit der Beantwortung verschiedener, an das Unternehmen gerichteter Fragen des Begleitgremiums.


Zunächst wurde im Vortrag der Gutachterinnen dargelegt, wie typischerweise in einer Batteriezellfabrik verwendete Stoffe bezüglich ihrer Gefährdungsstufen einzuordnen sind. Solche Stoffe können „akut toxisch“ für die Gesundheit sein, das heißt lebensgefährlich, giftig oder gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. Hierzu zählen z.B. das Elektrolyt LiPF6 und das Kathodenaktivmaterial. „Wassergefährdende Stoffe“ können giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen sein und gegebenenfalls eine langfristige Wirkung haben. Dies können Betriebsstoffe oder das Kathodenaktivmaterial sein. „Reproduktionstoxisch“ werden Stoffe genannt, die im direkten Kontakt die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und/oder das Kind im Mutterleib schädigen können. Das können beispielsweise Lösungsmittel sein. Welche Stoffe konkret in welcher Menge und unter welchen Auflagen eingesetzt werden, konnte in diesem frühen Verfahrensstadium noch nicht dargestellt werden. Diese Angaben werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz benannt und geprüft. In dem Genehmigungsantrag sind Angaben zur Anlage und ihrem Betrieb zu machen. Dazu gehören Art, Menge und Eigenschaften der verwendeten Stoffgruppen, das Störfallverhalten und Angaben zu eventuellen Emissionen. Ebenso werden die Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, zur Überwachung und zum Schutz der Allgemeinheit vor sonstigen Gefahren beschrieben. Aufgrund der hohen Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSchG) wurde zusammenfassend klar, dass Anlagen, die nach diesem Gesetz eine Genehmigung erhalten, keine Emissionen ausstoßen dürfen. Dies bedeutet: es darf rein gar nichts nach außen gehen, eine Umweltgefährdung darf nicht entstehen. Die relevante Frage, ob es sich bei dem Batteriezellenwerk um eine Chemiefabrik oder um eine Montagefabrik handelt, wurde klar beantwortet: demnach liegt ein Mischbetrieb mit dem Schwerpunkt der mechanischen Montage vor. Im Herstellungsprozess werden feste sowie pastöse Stoffe eingesetzt, die das Unternehmen von Lieferanten bezieht. Eine Chemieproduktion wird somit nicht betrieben.


Weiterhin wurde erläutert, dass bei der beabsichtigten Produktion von Batteriezellen grundsätzlich keine leicht flüchtigen Stoffe verwendet werden, von denen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial ausgehen würde. Die Gefährdung des Grundwassers durch die eingesetzten Stoffe wird im Grunde ausgeschlossen, da entsprechende Sicherheitsdatenblätter für jeden verwendeten Stoff auf Basis der Klassifizierung einen konkreten Umgang bei Lagerung, Handhabung, Entsorgung vorschreiben, sowie konkrete Vorgaben zu Schutz- und Kontrollmaßnahmen (doppelwandige Behälter, Leckageortung, etc.) machen. SVOLT hat das Ziel, nachhaltige und geschlossene Systeme zu schaffen. Zwar wird bei einigen Batterietypen in geringen Teilen auch Kobalt verwendet, das hiermit verbundene Stoffgemisch ist jedoch nicht gefährlicher als andere. Wie viele andere Rohstoffe steht Kobalt in Bezug auf die Abbaubedingungen in der Kritik, allerdings erwarten heute die Endabnehmer eine lückenlose Dokumentation der Herkunft der verwendeten Stoffe, so dass auch SVOLT an einer zertifizierten Herkunft interessiert ist. In diesem frühen Verfahrensstadium kann noch keine Aussage über die Menge der Stoffe getroffen werden, da dies erst im Zuge der weiteren und konkreteren Planung greifbar und dann auch im Genehmigungsverfahren festgelegt wird. Wichtig war ebenfalls die Erkenntnis, dass diese Art der Ansiedlung im Wasserschutzgebiet (WSG) nicht kategorisch auszuschließen ist, wie oftmals in der Öffentlichkeit zu hören ist. Wenn alle Vorgaben und Bedingungen eingehalten werden können, sieht das Gesetz eine Ausnahmeregelung vor, über die dann die Produktionsanlagen im WSG genehmigt werden können. Wie die Umsetzung einer solchen Ansiedlung erfolgen kann, das heißt welche Möglichkeiten, Bedingungen und Einschränkungen existieren, wird im Rahmen der anstehenden Verfahren vom Gesetzgeber klar geregelt. Hieran wird sich das Unternehmen halten müssen. Die Diskussion befasste sich auch mit der Begrifflichkeit der Anlage. Hier wurde deutlich, dass als Anlage nach BImSchG die Produktion im Ganzen beurteilt wird, die Regelungen nach AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) jeden einzelnen Produktions- und Lagerbereich, jedes Vorrats- oder Tankgefäß separat als Anlage betrachten. Daraus resultieren für die Beurteilung unterschiedliche Detaillierungsgrade bei den Angaben von Art, Menge und Verwendung der Produktionsstoffe und der Prozesse.
Betont wurde, dass es im Interesse des Unternehmens liegt, keine Rohstoffe zu verschwenden, dadurch dass diese zum Beispiel als Abfälle entsorgt werden, oder als Emission die Anlage verlassen. Die Rohstoffe werden im Produktionskreislauf gehalten und möglichst vollständig und ihrem Zweck entsprechend verwendet. Das global agierende Unternehmen SVOLT präsentierte umfassend sein Vorhaben. Es zeigte sich, dass aufgrund der lokalen Vernetzung und Verankerung viele Aspekte der Strukturentwicklung berührt sind – von der Frage der Wohnraumversorgung bis hin zu Bildungs-, Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel dem Radwegenetz im Zuge der Verlegung der Landesstraßen oder der Busanbindung. Damit stellt die Ansiedlung einen zentralen Impuls für die Stärkung und Zukunftssicherung von Überherrn und der Region dar. Das Unternehmen wird bis zu 2000 Arbeitskräfte am Standort im 4-Schicht-Betrieb beschäftigen. Dabei wird großer Wert auf Internationalität und Diversität gelegt. Bereits jetzt kooperiert das Unternehmen mit den Hochschulen im Saarland, um frühzeitig für Fachkräftesicherung zu sorgen. Was den Betrieb selbst betrifft, sind umweltrelevante und nachhaltige Grundsätze verankert. Recycling wird aufgrund der langen Lebensdauer der Batterien zwar erst ab 2035 ein relevantes Thema am Markt werden, ist aber jetzt schon auf der Agenda. Davor sollen die ausgedienten Autobatterien allerdings ein sogenanntes „zweites Leben“ als Zwischenspeicher erhalten. Auch an solchen Ideen arbeitet das Unternehmen, das bei allen Aktivitäten seinen ökologischen Fußabdruck immer im Blick hat. Viele Zulieferer, die über die notwendige Expertise verfügen, haben zwar ihren Sitz in China, Korea oder Japan – ihre deutschen, beziehungsweise europäischen Dependancen ermöglichen allerdings ein lokales Agieren.


Damit die Chancen durch SVOLT am Standort Überherrn deutlich werden und in der breiten Bevölkerung ankommen, wird eine analoge und kontinuierliche Kommunikation empfohlen. Der nächste Schritt im Verfahren wird die Vorstellung der Ergebnisse vor dem Bauausschuss und dem Gemeinderat durch das Gremium sein. Danach beginnt die „Frühzeitige Beteiligung“ und folgt eine Bürgerinformationsveranstaltung. Die Termine zu den Veranstaltungen werden frühzeitig bekannt gegeben.

Anstehende Veranstaltungen