Am 11. und 20.07.2023 fanden nach über einem Jahr Pause zwei weitere Sitzungen des Begleitgremiums zum Bebauungsplan Linsler Feld statt. Anwesend waren die Bürgermeisterin, Vertreter der Fraktionen im Gemeinderat und der Verwaltung, die Gutachter und die Vertreter des Vorhabenträgers gwSaar und von SVOLT. Zusätzlich wurden die Fraktionsvorsitzenden der CDU, SPD und Die Grünen in einer Sondersitzung über Inhalte und Diskussionen aus der 9. Sitzung informiert.
Zu Beginn erläuterte Herr Schuck/gwSaar den Sachstand, u.a. dass der Grunderwerb nun erfolgt sei. Die gwSaar fungiert als Vorhabenträgerin für das Gesamtvorhaben gegenüber der Gemeinde und wird die Verpflichtungen aus dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem dazugehörigen Durchführungsvertrag tragen. SVOLT wird auf der Basis eines Erbbaurechtsvertrages mit der gwSaar die Errichtung der Batteriezellfabrik vornehmen und verpflichtet, die Vorgaben aus dem Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag umzusetzen. Im Durchführungsvertrag werden über die Festsetzung des Bebauungsplanes hinausgehende Pflichten festgeschrieben, u.a. die Kostenträgerschaft für die Erschließungsmaßnahmen und Mitwirkungsmöglichkeiten der Gemeinde vor Einreichen der Genehmigungsanträge für die Produktionsanlagen.
Herr Weiglein, verantwortlicher Direktor für die Standortentwicklung von SVOLT in Europa, stellte die Bedeutung des Standortes Überherrn vor, der zusätzlich zum Standort Lauchhammer (Brandenburg) entwickelt werden muss, um die Nachfrage zu befriedigen. In Heusweiler sind die Baumaßnahmen angelaufen, dort sollen 2024 schon Batteriepacks mit Zellen aus Lauchhammer hergestellt werden.
Für den Standort Überherrn hatte SVOLT ein Team von Drees&Sommer beauftragt, den Masterplan aus dem Jahr 2021 fortzuschreiben und die Maßgaben aus den Gutachten und der Frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einzuarbeiten. Dieser Masterplan 2.0 wurde dem Begleitgremium ausführlich vorgestellt. Verändert und verbessert wurden die Abläufe auf dem Gelände, so dass die Zufahrt der LKW schon am westlichen Kreisverkehrsplatz zum und vom Betriebsgelände, nah an der Abfahrt der B269n erfolgen kann. Die Gebäude werden so angeordnet, dass die Produktionsanlagen weiter als 500 m von der Wohnbebauung abrücken und lärmintensive Nutzungen von den Gebäuden nach außen abgeschirmt werden. Nach Überprüfung der Produktionsanlagen und des technischen Ausbaus konnten die Gebäude in der Höhe verkleinert und zusammen mit den größeren Abständen zur Wohnstadt bzw. Friedrichweiler die Fernwirkung der Gebäude verringert werden. Mehrere Baumreihen sollen die Gesamtanlage in die Landschaft einbinden. Beibehalten wurde, dass alle Gebäude auf einer Ebene angeordnet sind, die Dächer begrünt und mit Solaranlagen bestückt werden.
Wie im Masterplan 1.0 (2021) vorgestellt und in Gutachten überprüft, sollen weiterhin rund 1 Mio m³ Trinkwasser pro Jahr von der KDÜ bezogen werden, wobei in den weiteren Planungsstufen geprüft werden muss, wie der Wasserverbrauch vor allem für die Kühlung verringert werden kann. Neu hingegen ist, dass das entstehende Abwasser der Kläranlage Überherrn zugeführt werden muss, aber auch hier soll in den nächsten Planungsschritten der Abwasseranfall deutlich reduziert werden. Eine Möglichkeit zur Kooperation mit der Gemeinde bietet sich durch die entstehende Abwärme, die für eine umweltfreundliche Nahwärmeversorgung genutzt werden könnte.
Vorgestellt wurde die Weiterentwicklung der Planungen zur Verlegung der Landesstraßen L168 und L279. Die Verkehrsuntersuchung kommt zum Ergebnis, dass auch die veränderte Planung von SVOLT/Drees&Sommer von den bisherigen Annahmen gedeckt ist. Verändert werden musste die Querung des Faulebachs durch eine breitere Brücke, um einen Wanderkorridor für die Wildkatze und andere Arten zu schaffen.
Viel Raum in der Diskussion beanspruchten die Fragen und Erläuterungen zu den Themen Trinkwasserbezug und Abwassermengen. Während aus Sicht von SVOLT die vorgestellten Mengen als Rahmenbedingung für eine wirtschaftliche Produktion bereitgestellt werden sollen, drängt das Begleitgremium auf eine Verringerung des Wasserverbrauchs z.B. durch Einsatz von Regenwasser oder aufbereitetem Kühlwasser. Hierzu wird in den nächsten Wochen an einem Konzept im Auftrag der gwSaar gearbeitet, mit dem Ziel anfallendes Kühlwasser aufzubereiten und als Brauchwasser wiederzuverwenden.
Im 10. Begleitgremium wurde der Umweltbericht vorgestellt, der alle vorhandenen Fachgutachten zusammenfasst und auswertet. Es werden Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft vorgeschlagen. Die Ausgleichsmaßnahmen werden nahe an der späteren Industriefläche hergestellt. Insgesamt kommt der Umweltbericht zum Ergebnis, dass das geplante Vorhaben einer Batteriezellfabrik bei Umsetzung der Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen als verträglich zu bewerten ist.
Aus Sicht der Gremiumsmitglieder muss darauf geachtet werden, dass die Ausgleichsmaßnahmen, aber auch die Begrünung der nicht bebauten Flächen dauerhaft unterhalten wird.
Das auf Dächern und befestigten Flächen anfallende Oberflächenwasser wird teilweise gereinigt, in Rückhaltebecken gesammelt und dann gedrosselt dem Faulebach und dem Höllengraben zugeführt.
Der Bebauungsplan wurde in seinen Plandarstellungen, den Festsetzungen und der Begründung an die veränderten Planungen angepasst. Die wesentlichen Aussagen konnten beibehalten werden.
Nach zwei langen Abenden mit intensiver Diskussion stellte das Begleitgremium fest, dass die Unterlagen für die Offenlage auf der Basis dieser Ergebnisse fertiggestellt werden können. Im September und Oktober 2023 werden sich die Überherrner Gremien mit den Vorlagen befassen. Nach einem positiven Beschluss des Gemeinderates, hätten im Herbst die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich die Pläne anzuschauen und Anregungen zu geben. In einer Infoveranstaltung werden Plan und Gutachten zusätzlich erläutert werden. Dieser Termin wird zeitnah mitgeteilt.