Aktuell:
Alle Publikumsbereiche der Gemeindeverwaltung Überherrn bleiben ab sofort für die Öffentlichkeit geschlossen. Vorsprachen können nur in begründeten Fällen nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Sie erreichen Ihre Ansprechpartner über die Ihnen bekannten Telefonnummern oder über die Zentrale unter der Telefonnummer 0 68 36 – 90 90.

Information für Brautpaare

Bislang besteht keine Veranlassung, Ihre geplante Eheschließung abzusagen. Trauungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu diesem Personenkreis gehören, ausgehend vom Brautpaar, der Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige sowie Angehörige eines weiteren Haushaltes.

Bitte beachten Sie zudem:

Abhängig von der Möglichkeit der Umsetzung aller gebotenen Schutzmaßnahmen des an den Trauort angepassten Hygienekonzepts (1,5m Abstand halten, Tragen von „Masken“, Desinfektion, usw.) können – auch bei nach wie vor geltendem Grundsatz der Kontaktreduzierung – in angemessenem Umfang nur die u. a. Anzahl an weiteren Personen bei der Trauung zugelassen werden.

Neben der Reduzierung des Infektionsrisikos dienen die o. a. Schutzvorkehrungen nicht zuletzt auch der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs des Standesamtes.

Trauzimmer:

Die Hochzeitsgesellschaft ist auf insgesamt maximal 5 Personen (inklusive Brautpaar und Standesbeamter/-beamtin) zu beschränken.

Sitzungssaal:

Die Hochzeitsgesellschaft ist auf insgesamt maximal 20 Personen (inklusive Brautpaar und Standesbeamter/-beamtin) zu beschränken.

Torhaus Scharfeneck:

Die Hochzeitsgesellschaft ist auf insgesamt maximal 19 Personen (inklusive Brautpaar und Standesbeamter/-beamtin) zu beschränken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass auch Ihre Standesbeamtin bzw. Ihr Standesbeamter auf das Händeschütteln verzichtet.
Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie krank sind.
Sollte eine drastische Verschärfung der Situation eintreten, wonach Eheschließungen nicht mehr durchgeführt werden können, informieren wir Sie rechtzeitig persönlich.

Die o.a. Hinweise gelten gem. Änderung vom 15.05.2020 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02.05.2020.

Anstehende Veranstaltungen