Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in öffentlicher Sitzung am 29.06.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen.Leben“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im beschleunigten Verfahren gefasst.

 

In seiner Sitzung am 29.06.2021 hat der Gemeinderat den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quartier Differter Straße: Arbeiten.Wohnen.Leben“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

 

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Form einer öffentlichen Auslegung (Offenlage) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Begründung

 

in der Zeit vom 30.07.2021 bis einschließlich 30.08.2021

 

durchgeführt.

 

Die dazugehörenden Unterlagen liegen während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Ebenso sind die dazugehörenden Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Überherrn elektronisch abrufbar:

 

 

 

 

 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift, oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.

 

Auskünfte erhalten Sie nach telefonischer Vereinbarung im Bauamt der Gemeinde Überherrn (Tel.: 06836/909-129).

 

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