§1 der Verordnung hinsichtlich Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 bei regionalem Infektionsgeschehen im Landkreis Saarlouis sagt aus, dass bei privaten Feiern oder ähnlichen Zusammenkünften höchstens 10 Personen aus zwei Hausständen oder(!) aus dem familiären Bezugskreis zusammenkommen dürfen. Bei niedrigerer Teilnehmerzahl dürfen keine weitere Personen aus einem dritten Hausstand an der Zusammenkunft teilnehmen. Wir bitten dies dringend zu beachten.

Ihre Gemeinde Überherrn

 

Grafik §1

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