Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn – Satzung
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Überherrn am 24.09.2024 tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“ in Kraft.
Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Überherrn, Fachbereich IVa, Herrn Schneider, Zimmer 109, Tel.: 06836/909-132.