Flächennutzungsplanteiländerung für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn
Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn beschlossen.
Mit Schreiben vom 21.08.2024 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Referat OBB11, Landesplanung der Gemeinde Überherrn bestätigt, dass die Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Überherrn für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn der Gemeinde Überherrn gem. § 6 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als erteilt gilt.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Überherrn am 24.09.2024 ist die Teiländerung des Flächennutzungsplans wirksam.
Bei Fragen zum Inhalt wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Gemeinde Überherrn, Fachbereich IVa, Herrn Schneider, Zimmer 109, Tel.: 06836/909-132.