Ministerrat beschließt weitere Öffnungsschritte im Saarland-Modell
Der saarländische Ministerrat hat in einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag (10. Juni 2021) weitere Öffnungsschritte im Rahmen des Saarland-Modells beschlossen. Diese traten am Freitag (11. Juni 2021) in Kraft.
Veranstaltungen können unter Auflagen zur Kontaktnachverfolgung und Hygiene sowie in Verbindung mit einem negativen Test mit 250 Personen unter freiem Himmel und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen sind bei der Ortspolizeibehörde anzumelden.
Private Zusammenkünfte sind wieder mit bis zu zehn Personen möglich. Kinder bis 14 Jahre sind von der Höchstzahl ausgenommen. Die Testpflicht bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich entfällt.
Die Testpflicht im Außenbereich der Gastronomie sowie die Reservierungspflicht entfallen. Der Alkoholausschank ist künftig wieder bis 1 Uhr erlaubt.
Die Maskenpflicht auf dem freien Außengelände der Schule entfällt.
Wegfall der Testpflicht für körpernahe Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden kann.
Zuschauer beim Sport sind wieder erlaubt. Hier gelten die Regelungen für Veranstaltungen entsprechend.
Hallenbäder, Thermen und Saunen können unter Auflagen und in Verbindung mit einem negativen Test wieder öffnen.
Die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung und die Testpflicht beim Besuch von Museen, Galerien und Gedenkstätten entfallen.
Weitere Informationen auf www.corona.saarland.de