Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 03.12.2024 die Aufstellung eines Lärmaktionsplans (Stufe 4) für die Gemeinde Überherrn beschlossen.
Die Kommunen sind gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Kfz/Jahr~ 8.200 Kfz/Tag aufzustellen und bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen.
Die Lärmaktionsplanung ist Teil der kommunalen Planungsaufgaben. Die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen soll unter Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Artikel 8 Abs. 7 der Richtlinie 2002/49/EG schreibt: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für Aktionspläne gehört wird, dass sie rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhält, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken, dass die Ergebnisse dieser Mitwirkung berücksichtigt werden und dass die Öffentlichkeit über die getroffenen Entscheidungen unterrichtet wird. Es sind angemessene Fristen mit einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Mitwirkung der Öffentlichkeit vorzusehen.“ Mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans soll die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Die oben genannten Unterlagen können demnach in der Zeit vom 14.01.2025 bis 14.02.2025
im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Zimmer Nr. 107, während der allgemeinen Dienststunden, sowie online HIER eingesehen werden.
Der Öffentlichkeit wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Anmerkungen und Wünsche zu äußern. Stellungnahmen, Anmerkungen oder Hinweise sind per Post an Gemeinde Überherrn, Bauamt, Rathausstr. 101, 66802 Überherrn oder per E-Mail an bauamt@ueberherrn.de zu adressieren.
Im Anschluss an die Beteiligungsverfahren werden die eingegangenen Anmerkungen ausgewertet und die Ergebnisse in die Endfassung der Lärmaktionsplanung eingearbeitet. Die Auswertung wird dem Gemeinderat danach erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Überherrn, 14.01.2025
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin