Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 05.10.2023 die Anpassung des Geltungsbereiches sowie die Veröffentlichung der Änderung der Bebauungspläne „Industrie- und Gewerbegebiet Häsfeld“ und „Gewerbegebiet Häsfeld“ und der Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 2b BauGB im Bereich „Teilbereich B“ im Internet bzw. eine Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), sowie der Begründung wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB

in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024

öffentlich ausgelegt.

Die oben genannten Unterlagen können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107 eingesehen werden.

Ebenso sind die Unterlagen wie folgt über das Internetportal der Gemeinde Überherrn elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E- Mail an die Email-Adresse bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.

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