Thema 3 – Faktencheck: „Wie groß ist die Fläche, auf der das Industriegebiet entstehen soll?“

KW 22/2021

 

Um eine Bebauung des „Linslerfelds” planungsrechtlich vorzubereiten, sind am 22.04.2021 zwei Beschlüsse gefasst worden: die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Industriegebiet Linsler Feld“ im Ortsteil Überherrn und die dazu notwendige Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den deckungsgleichen Geltungsbereich.

Die zugehörige Veröffentlichung erfolgte am 20.05.2021 in der Überherrner Rundschau jeweils mit Angabe eines Lageplans, der die Grenzen des Plangebietes durch eine gestrichelte Linie eindeutig bezeichnet, einer textlichen Angabe zur Größe des jeweiligen Plangebietes mit ha-Angabe und einer ergänzenden Auflistung von Flurstücken, die sich vollständig oder anteilig im Plangebiet befinden.

Nur die im Lageplan bezeichnete Grenze sowie die im Text aufgeführte ha-Größe bestimmen den Flächenumfang des Geltungsbereiches und zeigen damit eindeutig, für welchen Bereich seine (zukünftigen) Festsetzungen gelten sollen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

Zeitgleich hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kunzelfelder Huf III“ im Ortsteil Überherrn mit einer Fläche von rund 9 ha beschlossen, der westlich an den Geltungsbereich „Linslerfeld“ angrenzt. Hier ist keine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, da schon eine Gewerbefläche dargestellt ist. Die Bebauungsplan-Verfahren sind voneinander unabhängig.

Der Geltungsbereich für das künftige Industriegebiet mit einer Größe von 98 ha ergibt sich tatsächlich aus der räumlichen Abgrenzung entlang der Gemarkungsgrenzen von Überherrn nach Süden und Osten hin. Nach Norden ist die Abgrenzung durch den vorhandenen Bebauungsplan „Solarpark“ gegeben; nach Westen hin begrenzen der Verlauf der B 269 sowie das Brückenbauwerk den Geltungsbereich.

Im Plangebiet selbst soll das zukünftige Industriegebiet etwa 70 ha einnehmen. Die restlichen Flächenanteile entfallen auf die Verlegungsmaßnahmen der Landesstrassen L 168 und L 279 sowie Grün- und Waldflächen.

Die nebenstehende Skizze zeigt die tatsächlichen Verhältnisse. Darin ist gestrichelt der Geltungsbereich dargestellt, in Grau unterlegt die Planfläche für das Industriegebiet.

 

 

 

 

Bereits im Jahr 2010 wurde seitens des Gemeinderates der Grundsatzbeschluss gefasst im Bereich Linsler Feld ein Gewerbe- und Industriegebiet auszuweisen und die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. Im Jahr 2019 wurde im Gemeinderat die Einleitung der Verfahren zur Teiländerung des Flächennutzungsplans und zu Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans konkret beschlossen. Seinerzeit für eine Geltungsbereichsgröße von rd. 54 ha und ohne Verlegung von Straßentrassen.

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