Jedes Frühjahr muss sich das Ordnungsamt mit zahlreichen Beschwerden wegen Ruhestörungen auseinander setzen. Wie die Erfahrung zeigt, beruhen viele Ruhestörungen gegenüber Mitmenschen auf Gedankenlosigkeit oder auf der Unkenntnis der Bestimmungen des Lärmschutzes.

 

Meist bleibt es bei Beschwerden, in Einzelfällen kommt es aber auch zu Anzeigen. Um unnötige Streitereien mit Nachbarn, Behörden und Gerichten zu vermeiden, geben wir folgende Hinweise:

 

  1. Eine generelle Mittagsruhe ist gesetzlich nicht festgelegt
  2. Benutzen von Rasenmähern und anderen Geräten

 

Es ist verboten, in empfindlichen Gebieten (dies sind z. B. reine und allgemeine Wohngebiete) Rasenmäher und sogenannte lärmende Geräte mit Benzin- oder Elektromotor

  • An Sonn- und Feiertagen
  • Sowie an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr zu benutzen.

 

Das Verbot gilt auch für die Benutzung von Vertikutierern, Rasentrimmern, Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Betonmischern, Motorhacken sowie Hächsler jeweils mit Elektro- oder Benzinmotor sowie Wasserpumpen (außer Teichpumpen).

 

  1. Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten mit Umweltkennzeichen

 

Besonders lärmintensive Gartengeräte mit Umweltkennzeichen (diese erkennen Sie an einer stilisierten Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte) dürfen ebenfalls nicht

 

  • An Sonn- und Feiertagen
  • Sowie an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr benutzt werden.

 

  1. Benutzen von lärmintensiven Gartengeräten ohne Umweltzeichen

 

Tragen die vorgenannten Geräte kein Umweltzeichen der EU, gelten folgende erweiterte Ruhezeiten;

 

  • An Sonn- und Feiertagen
  • Sowie an Werktagen (montags bis samstags) in der Zeit zwischen 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 07.00 Uhr.

 

  1. Achten Sie beim Kauf von Gartengeräten auf deren Kennzeichnung

 

Alle Geräte dieser Art, die neu auf den Markt kommen, müssen künftig mit einer Kennzeichnung versehen werden, auf der die Hersteller den Schallleistungspegel angeben, der garantiert nicht überschritten

Kaufen Sie nur Geräte mit niedrigsten Schallleistungspegeln.

 

  1. Ausnahmen

 

Die Ruhezeiten gelten nicht, wenn der Einsatz der aufgeführten Geräte oder Maschinen zur Abwendung einer Gefahrbei Unwetter oder bei Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist.

 

Überherrn, 14.06.2021

 

Die Bürgermeisterin

als Ortspolizeibehörde

Anne Yliniva-Hoffmann

 

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