Die Gemeinden sind gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) verpflichtet Lärmaktionspläne für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von 3 Mio. Kfz/Jahr, also etwa 8.200 Kfz/Tag aufzustellen und bereits bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen.
Die Gemeinde Überherrn hat diesbezüglich ein Planungsbüro für Immissionsschutz mit der Lärmaktionsplanung beauftragt deren Inhalt insbesondere die Zusammenfassung von Daten und eine Lärmbewertung ist. Des Weiteren enthält die Lärmaktionsplanung einen Katalog bestehender und vorgesehener Maßnahmen zur Lärmminderung sowie Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete.
Um den interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die Planung zu geben findet am
am 14.01.2025 um 18:00 Uhr im Kulturhaus Überherrn
als Auftakt zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit, welche zwischen dem 14.01.2025 und 14.02.2025 stattfindet (siehe hierzu gesonderte Veröffentlichung), eine Informationsveranstaltung statt bei welcher die Inhalte der Lärmaktionsplanung vorgestellt werden.
Überherrn, 16.12.2024
Anne Yliniva-Hoffmann
Bürgermeisterin