Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ als Satzung beschlossen. Die dazugehörende Begründung wurde in gleicher Sitzung entsprechend gebilligt.

Am 03.04.2025 wurde der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung trat der Bebauungsplan in Kraft.

Der Bebauungsplan „Solarpark Linslerhof II“ kann hier eingesehen werden:

01 Planzeichnung (hohe Auflösung)

02 Begründung

03 Zusammenfassende Erklärung

Fachgutachten:

04 Fachgutachten Reptilien
05 Fachgutachten Avifauna
06 Kurzstellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Wildkorridoren

Auskünfte zum Inhalt des Bauleitplans erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Überherrn gerne unter bauamt@ueberherrn.de sowie telefonisch unter 06836-909129 wie auch persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus, Rathausstr. 101, Anmeldung im Zimmer 107 während der üblichen Öffnungszeiten.

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