Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ beschlossen. Die dazugehörende Begründung wurde in gleicher Sitzung entsprechend gebilligt.

Mit Bescheid vom 26.03.2025, Az.: OBB 11 – 23-8/23 Be, hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Am 03.04.2025 wurde gem. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB die Genehmigung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ ortsüblich auf der Homepage der Gemeinde Überherrn (Amtliche Bekanntmachungen) sowie in der Überherrner Rundschau (Ausgabe 14/2025) bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wurde die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Linslerhof II“ wirksam.

Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes kann hier eingesehen werden:

01 Planzeichnung (hohe Auflösung)

02 Begründung

03 Zusammenfassende Erklärung

Fachgutachten:

04 Fachgutachten Reptilien
05 Fachgutachten Avifauna
06 Kurzstellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Wildkorridoren

Auskünfte zum Inhalt des Bauleitplans erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde Überherrn gerne unter bauamt@ueberherrn.de sowie telefonisch unter 06836-909129 wie auch persönlich nach Terminvereinbarung im Rathaus, Rathausstr. 101, Anmeldung im Zimmer 107 während der üblichen Öffnungszeiten.

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