Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Kunzelfelderhuf, Wohnwagen Vogt“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan im Ortsteil Überherrn aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Rat der Gemeinde Überherrn den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan nebst Begründung gebilligt und frühzeitige Beteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der aktuell gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), öffentlich bekannt gemacht.

Am nordöstlichen Ortsausgang des Ortsteils Überherrn, nördlich der Differter Straße (L 168), befindet sich das Gewerbegebiet Kunzelfelderhuf. Dort gibt es eine brachgefallene Gewerbenutzung, sowie ein unbebautes gewerbliches Baufeld, welches für eine Nutzung durch die Vorhabenträgerin prädestiniert ist. Die Forma Wohnwagen Vogt plant die Verlagerung ihres Standortes von Saarbrücken-Burbach nach Überherrn. Es handelt sich bei der Firma Wohnwagen Vogt GmbH um einen Fachhandel für Wohnmobile mit gegenwärtig 65 Mitarbeitern, welche sich auf den Verkauf, die Vermietung, die Wartung und Reparatur neuer und gebrauchter Reisemobile und Wohnwagen spezialisiert hat. Ferner bietet die Firma die Ausstattung mit Camping-Zubehör an.

Die Vorhabenträgerin plant daher in der Differter Straße 30 in einem ersten Schritt bestehende Hallen sowie ein Bürogebäude umzubauen und zu nutzen, sowie ca. 125 Ausstellungsplätze und ca. 30 Besucherparkplätze neu zu schaffen (ca. 1,6 ha). In einem zweiten Schritt ist eine Erweiterung mit einer Ausstellungshalle, sowie ca. 270 weiteren Ausstellungsplätzen und ca. 120 Lagerplätzen auf einer Fläche ca. 60 m weiter östlich geplant. Dort sollen auch „Übernachtungsmöglichkeiten“ für Kunden mit längerer Anreise sowie eine Lackierservice für Wohnmobile des Unternehmens entstehen (ca. 3,4 ha). Analog dem heutigen Standort in Saarbrücken-Burbach werden nicht nur Reisemobile und Wohnwagen verkauft sondern auch entsprechendes Zubehör angeboten.

Erschlossen wird die Fläche durch die Differter Straße und die Straße „Kunzelfelderhuf“. Es besteht 400 m östlich Anschluss an die B 269 (Richtung Saarlouis), welche in ca. 7 km zur Autobahnanschlussstelle „4b Ensdorf“ der A 620 Richtung Saarbrücken führt.

Im Westen setzt ein Bebauungsplan für den ca. 1,6 ha großen Bauabschnitt ein Gewerbegebiet fest („Kunzelfelderhuf“ von 1987 / Änderung 2019 zur Steuerung von Vergnügungsstätten). Ein zweiter 2,08 ha großer Bereich wurde ebenfalls bereits überplant (2. Änderung des Bebauungsplanes „Kunzelfelderhuf“ von 1982) und als Gewerbegebiet mit Freileitungs-Schutzstreifen festgesetzt.  Unmittelbar östlich des bestehenden Bebauungsplans (Höhe Warndtstraße) plant die Firma Vogt eine Erweiterung des ausgewiesenen Gewerbegebietes um ca. 1,32 ha in den Außenbereich. Danach ist das Vorhaben nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Überherrn sieht für das Plangebiet eine gewerbliche Baufläche vor. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit erfüllt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 5,2 ha.

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 durchgeführt wird. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, ist während der Dienststunden Mo.-Do. von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr, Fr. von 08:30 – 12:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107, einsehbar.

oder

gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Überherrn (https://ueberherrn.de/bauleitplaene) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten wird. 

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.

Überherrn, 17.04.2023
Die Bürgermeisterin
Anne Yliniva-Hoffmann

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