Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.

Vorrangig tauschen wir aktuell die Führerscheine um, deren Frist zum 19.01.2022 ausläuft. Wir bitten daher, sich an nachfolgender Tabelle zu orientieren und den Umtausch zu planen und nicht sofort den Umtausch in die Wege zu leiten.

Aufgrund der bereits erfolgten Terminierungen aufgrund der bisherigen Pandemiebestimmungen, kommt es in den nächsten 2 Wochen zu Wartezeiten im Bürgerbüro.

 

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtausch bis zum:
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

 

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr Umtausch bis zum:
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Karin Jung

Tel. 06836-909141

E-Mail: k.jung@ueberherrn.de

 

Überherrn, 07.06.2021

 

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