Liebe Bürgerinnen und Bürger,
in den kommenden Jahren müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vergleiche Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.
Vorrangig tauschen wir aktuell die Führerscheine um, deren Frist zum 19.01.2022 ausläuft. Wir bitten daher, sich an nachfolgender Tabelle zu orientieren und den Umtausch zu planen und nicht sofort den Umtausch in die Wege zu leiten.
Aufgrund der bereits erfolgten Terminierungen aufgrund der bisherigen Pandemiebestimmungen, kommt es in den nächsten 2 Wochen zu Wartezeiten im Bürgerbüro.
Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Umtausch bis zum: |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.01.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr*. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis zum: |
1999-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Karin Jung
Tel. 06836-909141
E-Mail: k.jung@ueberherrn.de
Überherrn, 07.06.2021