Der Gemeinderat der Gemeinde Überherrn hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie auch den Entwurf der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Überherrn gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie die Planzeichnung des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024

öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: 

Planzeichnung, Bebauungsplan, Begründung, Fachgutachten Reptilien, Fachgutachten Avifauna und Kurzstellungnahme zu möglichen Beeinträchtigungen von Wildkorridoren.

Die oben genannten Unterlagen können während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Überherrn, Bauamt, Zimmer 107 eingesehen werden.

Ebenso sind die Unterlagen wie folgt über das Internetportal der Gemeinde Überherrn elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E- Mail an die Email-Adresse bauamt@ueberherrn.de vorgebracht werden.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird hiermit erneut bekannt gemacht nachdem in der amtlichen Bekanntmachung vom 07.10.2024 die Sitzung des Gemeinderates Überherrn versehentlich falsch datiert wurde. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Linslerhof II“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes wurden in der Sitzung des Gemeinderates am 18.04.2024 gefasst. Die Auslegungszeit wurde entsprechend angepasst.

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